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DEUTSCH
5)
BEANSTANDUNGEN:
Bei
Beanstandungen
seitens
des
Käufers
bezüglich
der
Ausübung
der
Garantieleistungspflicht
und
der
Qualität
oder
des
Zustands
des
gelieferten
Geräts
ist
der
Käufer
auf
keinen
Fall
berechtigt,
die
Bezahlung
zu
verzögern
und/oder
zu
unterbrechen.
6)
STREITIGKEITEN:
Für
Streitigkeiten
bezüglich
der
Anwendung
und
Auslegung
dieses
Garantiescheins
ist
unabhängig
von
dem
Ort,
an
dem
der
Kaufvertrag
für
das
Gerät
abgeschlossen
wurde,
das
Gericht
PARMA
(Italien)
zuständig.
7)
AUSNAHMEN:
Bezüglich
dieser
Garantiebedingungen
gewährte
Ausnahmen
führen
zu
keiner
Anerkennung
von
weiteren
Rechten
des
Käufers
und
beziehen
sich
einzig
und
allein
auf
den
spezifischen
Fall.
8)
WEITERES:
Für
alle
nicht
ausdrücklich
in
diesem
Garantieschein
erwähnten
Umstände
gelten
die
anwendbaren
Gesetze
des
Bürgerlichen
Gesetzbuchs
der
Italienischen
Republik.
VERFALL
DES
GARANTIEANSPRUCHS
Der
Garantieanspruch
verfällt
in
folgenden
Fällen:
a)
wenn
das
Gerät
Beschädigungen
aufweist,
die
auf
Sturz,
Feueraussetzung,
ausgegossene
Flüssigkeiten,
Blitzschlag,
Naturereignisse
oder
Witterungseinflüsse
oder
auf
andere
nicht
auf
Fabrikationsmängel
zurückführbare
Schäden
zurückzuführen
sind;
b)
wenn
die
Installation
nicht
gemäß
den
Anleitungen
von
TECNO
‐
GAZ
erfolgt
und
durch
nicht
autorisiertes
Personal
durchgeführt
wird;
c)
wenn
das
Gerät
durch
den
Käufer
oder
nicht
autorisierte
Dritte
repariert,
abgeändert
oder
umgebaut
wird;
d)
wenn
bei
Inanspruchnahme
der
Garantieleistungen
festgestellt
wird,
dass
die
Gerätnummer
entfernt,
getilgt,
gefälscht,
usw.
wurde;
e)
wenn
das
Installations
‐
und
Abnahmeprotokoll
nicht
innerhalb
von
15
tagen
nach
der
Installation
ausgefüllt
und
unterzeichnet
zurückgesandt
wird;
f)
wenn
der
Käufer
die
Bezahlung
jedwelcher
für
den
Kauf
des
Geräts
und/oder
dessen
Wartung
geschuldeter
Betrags
aus
jedwelchen
Gründen
verzögert
oder
unterbricht;
g)
wenn
die
in
den
Bedienungs
‐
und
Wartungsanleitungen
vorgeschriebene
programmierte
Wartung
nicht
in
den
angegebenen
Zeitabständen
durchgeführt
wird.