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DE
14. Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nach der europäischen WEEE Richtlinie
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deren Bestandteile müssen getrennt der
Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt werden, weil giftige und gefährliche
Bestandteile bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt nachhaltig schädigen können.
Sie sind als Verbraucher nach dem Elektrogesetz (ElektroG) verpflichtet, elektrische und
elektronische Geräte am Ende ihrer Lebensdauer an den Hersteller, die Verkaufsstelle
oder an dafür eingerichtete, öffentliche Sammelstellen kostenlos zurückgeben.
Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, der Betriebsanleitung oder/und der Verpackung weist auf
diese Bestimmungen hin. Mit dieser Art der Stofftrennung, Verwertung und Entsorgung
von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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