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Anhang
Sollte Ihr Gerät dennoch einen Defekt innerhalb der Garantiezeit aufweisen,
wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer Kaufquittung ausschliesslich an das
Geschäft, in dem Sie Ihr SWITEL-Gerät gekauft haben. Alle Gewährleistungs-
ansprüche nach diesen Bestimmungen sind ausschliesslich gegenüber Ihrem
Fachhändler geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Kauf und
Übergabe unserer Produkte können Gewährleistungsrechte nicht mehr geltend
gemacht werden.
DF891-DE 15.08.2008 11:17 Uhr Seite 38