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2.2
Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die entsprechende
Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen.
Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch
den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse
vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls erforderlich, im Auftrag des
Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen.
Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebsanleitung durch
das Personal voll verstanden wird.
2.3
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als
auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
kann zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung
beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
- Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
- Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
- Gefährdungen von Personen durch elektrische, mechanische und chemische Einwirkungen
- Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
- Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4
Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in der Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die be stehenden nationalen
Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheits-
vorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5
Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen
Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z. B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb befind-
licher Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z. B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z. B. explosiv, giftig, heiß)
müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe z. B.
in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
Es ist auf eine ordnungsgemäße Nutzung durch die Badegäste zu achten.
Die Gegenstrom-Schwimmanlage ist nur zum Gegenschwimmen und Massieren geeignet.
Bei anderer Nutzung oder vom Hersteller nicht genehmigten Umbauten erlischt jeglicher
Garantie- und Haftungsanschpruch.
Es ist darauf zu achten, dass die Wassertemperatur 35°C nicht übersteigt!
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