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Allgemeine
Bestimmungen
Der Benutzer ist verantwortlich im Falle der Körperverletzung,
Beschädigung und für alle Verluste, wenn die von der Firma SLEI
GLOBAL DISTRIBUTION verkauften Fahrräder an den Wettbewerben
benutzt werden, zum Beispiel an den Rennen oder an anderen ähnlichen
Tätigkeiten, einschliesslich zum Trainieren für solche Ereignisse.
Dieser Garantieschein deckt die Fälle der Körperverletzung, Beschädigung
und andere Verluste NICHT, die wegen der nicht entsprechenden oder
unrichtigen Benutzung, Nachlass, Missbrauch, Abnutzung ausserhalb
der Normalwerte, nicht entsprechenden Verpackung und Wartung,
Gewalt oder Überlastung verursacht wurden.
Die von der Firma SLEI GLOBAL DISTRIBUTION verkauften Fahrräder
sind nicht für den Sprung, Akrobatik, Stunt und andere ähnliche
Tätigkeiten bestimmt.
Der Benutzer oder die autorisierte Werkstatt, die das Fahrrad in Betrieb
setzt, sind verantwortlich, alle Teile aus dem versiegelten Kasten
einzubauen und die notwendigen Anpassungen an den Teilen, wie die
Bremsen, Lenkung durchzuführen, damit das Fahrrad richtig funktioniert.
Damit ein Einspruch aufgrund dieses Garantiescheines gültig ist, soll das
Fahrrad in einer autorisierten Werkstatt geprüft werden, vorzugsweise im
Geschäft, wo es gekauft wurde, mit der Rechnung oder Originalquittung, die
mit dem Datum vorgesehen werden und mit dem vorliegenden Handbuch.
Wenn die Firma SLEI GLOBAL DISTRIBUTION, nach der Prüfung des
Fahrrades annimmt, dass das Fahrzeug kaputt ist, wird die Firma SLEI
GLOBAL DISTRIBUTION das Produkt kostenlos reparieren oder ersetzen.
Die Handarbeitkosten zum Ersetzen der Ersatzteile, die unter der Garantie
fallen, werden vom Hersteller bezahlt.
Die Firma SLEI GLOBAL DISTRIBUTION ist für die Fahrräder nicht
verantwortlich, bei welchen die Eingriffe nicht infolge der Empfehlung
durchgeführt wurden oder nach dem jeweiligen Eingriff beschädigt wurden.
BEMERKUNG!
Die Garantie wirkt sich auf die Verbraucherrechte nicht aus. Die
Verbraucherrechte werden vom wiederverlautbarten OG 32/2014, vom
wiederverlautbarten OG 21/1992, vom Gesetz Nummer 449/2003 und
von der Richtlinie 2011/83/UE mit den nachträglichen Änderungen und
Ergänzungen vorgesehen.
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In der obigen Abbildung können Sie die wichtigsten Bestandteile des
Fahrrades sehen, die in diesem Handbuch beschrieben werden oder
worauf es verwiesen wird.
Garantievorschriften
Bestandteile Des
Fahrrades