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Verfahren und verwenden Sie nur die dort angegebenen Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Andere als die
angegebenen Reinigungsmittel, Dosierungszeiten oder Expositionszeiten können die Maske beschädigen.
Unverdünntes Waschmittel und/oder Desinfektionsmittel kann gesundheitsschädlich sein. Tragen Sie bei der
Handhabung eine Schutzbrille, Handschuhe und gegebenenfalls geeigneten Atemschutz.
8.
Dichtheitsprüfungen
Wurde die Maske zu Reinigungszwecken zerlegt oder wurden Teile der Maske ausgetauscht, ist eine
Dichtheitsprüfung erforderlich. Vor Beginn der Dichtheitsprüfung soll stets eine Sichtkontrolle erfolgen.
Ventilscheiben, Ventilsitze und Dichtungen müssen frei von Staub und Schmutz sein. Schadhafte oder nicht voll
funktionsfähige Teile sind zu ersetzen. Falls die Dichtheitsprüfung nicht erfolgreich ist, müssen die Masken
ausgesondert und sach- und fachgerecht entsorgt werden. Der Einsatz der Maske ist nur nach erfolgreicher
Dichtheitskontrolle zulässig!
8.1.
Prüfeinrichtung
Die Prüfeinrichtung besteht aus einem Dummy-Kopf und einem Dichtstopfen zum Verschließen des
Anschlussstücks sowie einem Prüfgerät mit dem wahlweise Über- oder Unterdruck erzeugt und kontrolliert
werden kann. Eine solche Prüfeinrichtung kann beim Hersteller käuflich erworben werden. Dabei ist die
Informationsbroschüre der Einrichtung unbedingt zu beachten.
8.2.
Prüfablauf
Führen Sie die Dichtheitsprüfung der Vollmaske anhand der Informationsbroschüre des Herstellers der
Prüfeinrichtung.
8.3.
Dichtheit der Vollmaske und des Ausatemventils
Die Vollmaske und das Ausatemventil erfüllen die Leckageanforderungen, wenn die Vollmaske anhand der
Informationsbroschüre des Herstellers der Prüfeinrichtung geprüft und die Dichtheitsprüfung bestanden hat.
Erst nach einer bestandener Dichtheitsprüfung darf die Vollmaske eingesetzt werden!
9.
Transport, Lagerung und Entsorgung
Atemschutzmasken sollen in trockenen, frostfreien Räumen bei Normalklima (nicht über 50°C) gelagert werden.
Dabei sind die Masken vor schädigenden Einwirkungen, wie Sonnenstrahlung, Wärme, Kälte, Feuchtigkeit,
Schmutz, Staub und korrodierend wirkenden, angreifenden Stoffen, zu schützen. Gummierzeugnisse sollen
spannungsfrei, d.h. ohne Zug, Druck oder sonstige Verformungen gelagert werden. Zweckmäßigerweise sollten
die Atemschutzmasken in Maskentragedosen, Maskenschränken oder in Ihren Originalverpackungen aufbewahrt
werden.
Die Vollmasken der Serie C 700 gelten nicht als Sondermüll nach Abfallverzeichnisverordnung AVV 150203 und
sind daher entsprechend den jeweils geltenden örtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften zu entsorgen:
- Thermoplastische Elastomere, Gummi und Silikon
- Kunststoff
- Metall
Beim Transport der Vollmasken soll nur die Originalverpackung verwendet werden. Die Verpackung ist
entsprechend den jeweils geltenden örtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften nach Abfallverzeichnisverordnung
AVV zu entsorgen.
10.
Besondere Wartungshinweise und Austausch von Ersatzteilen
Sollen Einzelteile zu Reinigung oder Desinfektionszwecken aus- und wieder eingebaut werden, so ist auf die
gleiche Weise wie beim Austausch des Teiles vorzugehen, sofern nichts Anderweitiges genannt ist. Prüfen Sie
beim Zusammenbau stets, ob alle Teile, insbesondere Dichtungen, unbeschädigt und korrekt montiert sind.
10.1.
Austausch der Innenmaske (Abbildung 3)
Die Innenmaske vom Gehäuse des Anschlussstücks abziehen. Nut des Anschlussstückgehäuses auf Fehlerstellen
und Verschmutzungen kontrollieren und säubern, ggf. auswechseln. Die fabrikfrische Innenmaske auf das
Anschlussstück aufziehen, danach kontrollieren Sie, ob die Innenmaske rundherum richtig aufsitzt (von außen
durch die Sichtscheibe sichtbar).