
zeigt. Dann ist die FAHRT ZU STOPPEN, um den
Auswurfkanal nicht zu verstopfen, die Messer sind
auszuschalten und das Signal wird abgebrochen.
Um den Auffangsack zu entleeren,
– den Hebel (1) ziehen und den Auffangsack anhe-
ben;
– den Auffangsack wieder so verschließen, dass er
in den Haken der Feststellvorrichtung (2) einge-
hakt bleibt.
Es kann vorkommen, dass
nach dem Entleeren des Auffangsacks das aku-
stische Signal beim Einschalten der Messer
wieder ertönt, weil auf dem Kontakt des Mikro-
schalters für das Signal Grasreste verblieben
sind. In diesem Fall genügt es, die Messer auszu-
schalten und gleich wieder einzuschalten, damit
das Signal aufhört.
Den Taster (3) stets von Grasablagerungen freihalten.
Kriterien für das Auslösen der Sicherheitseinrichtungen
Die Sicherheitseinrichtungen lösen nach zwei Kriterien aus:
– Verhindern des Anlassens des Motors, wenn nicht alle Voraussetzungen für die
Sicherheit gegeben sind;
– Ausschalten des Motors, wenn auch nur eine der Voraussetzungen für die
Sicherheit fehlt.
a)
Um den Motor anzulassen, müssen in jedem Falle:
– die Gangschaltung im “Leerlauf” stehen;
– die Messer ausgeschaltet sein;
– der Benutzer auf dem Sitz der Maschine sitzen oder die Feststellbremse ange-
zogen sein.
b)
Der Motor wird ausgeschaltet, wenn:
– der Benutzer den Sitz verlässt und die Messer eingeschaltet sind;
– der Benutzer den Sitz verlässt und der Antrieb nicht im “Leerlauf” steht;
– der Benutzer den Sitz mit dem Antrieb im “Leerlauf” verlässt, aber die Feststell-
bremse nicht angezogen ist;
– bei eingeschalteten Messern der Auffangsack angehoben oder das Prallblech
abgenommen wird;
– die Feststellbremse ist angezogen, ohne dass die Messer ausgeschaltet sind.
ANMERKUNG
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GEBRAUCHSANWAEISUNG
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