Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte verpflichten sich, einzelstaatlichen Stellen auf begründetes Ver-
langen die speziellen Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu übermitteln.
Diese Übermittlung erfolgt in Absprache elektronisch oder in Papierform. Die gewerblichen Schutzrechte
bleiben hiervon unberührt.
Wichtiger Hinweis!
Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn gegebenenfalls festge-
stellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestim-
mungen dieser Richtlinie entspricht.
Michael Amon
(Technischer Leiter)
Minden, 01.07.2021
Ort, Datum
Dr. Gregor Langer
(Geschäftsführer)
Minden, 01.07.2021
Ort, Datum
Einbauerklärung
14.10.2021
Lineareinheit RK MonoLine R/RK MonoLine Z
68