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• Das Verwenden in explosionsgefährdeten Umgebungen.
• Das Verwenden für das Ziehen oder Drücken von Gegenständen.
• Das Betreiben bei Beschädigungen.
• Der Anbau von Zubehörteilen, die nicht von der RAU GmbH für das jeweilige Produkt
vorgesehen sind.
• Reparatur-, Einstellungs- und Wartungsarbeiten ohne Beachtung der UVV.
Der Arbeitsplatz ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritte bzw.
Beeinträchtigungen am Tischgestell oder an anderen Sachwerten entstehen.
4. Transport, Handhabung und Lagerung
Beachten Sie bitte die Transporthinweise auf der Verpackung und lagern Sie adlatus Arbeitsplätze in der
Originalverpackung trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt in einem Temperaturbereich
zwischen -20° und +70°C, sofern Sie keine akkubetriebene Ausführung gewählt haben.
Lagern Sie akkubetrieben Ausführungen in einem Temperaturbereich zwischen
0° und 45°C, ansonsten besteht Explosionsgefahr!
Die Standfestigkeitsberechnungen wurden erfolgreich nach DIN EN 1570-1, Kapitel 5.1.3 durchgeführt
und getestet.
Entsorgen Sie die Verpackung nach den nationalen und internationalen Bestimmungen Ihres Landes.
5. Inbetriebnahme
Prüfen Sie das Produkt auf sichtbare Beschädigungen. Sollten solche vorhanden sein, darf das Produkt
nicht weiter benutzt werden.
5.1 Aufstellung
Platzieren Sie den höhenverstellbaren Arbeitsplatz auf einem festen, maximal 2,5%
geneigten Untergrund in trockener Umgebung. Sollten Sie eine ortsfeste Ausführung ge-
wählt haben, können Sie über die Stellteller den Arbeitsplatz nivellieren. Sichern Sie bei einer
fahrbaren Ausführung den Arbeitsplatz über die Feststellbremsen.
Quetsch- und Scherstellen sind zu vermeiden und ein Mindestabstand von 100mm zu kopfsei-
tig benachbarten Gegenständen und/oder Arbeitsplätzen ist einzuhalten. Bei einem geringeren
Abstand ist das notwendige Scherblende, siehe Kapitel 3.5, zwischen diesen anzubringen.
Entfernen Sie jegliche Gegenstände, die den vertikalen Hubweg des Arbeitsplatzes beeinträch-
tigen könnten. Das längsseitige Aneinanderstellen von Arbeitsplätzen mit einem Abstand von
weniger als 100mm ist nicht erlaubt.
Sichern Sie alle beweglichen Teile vor Inbetriebnahme so, dass sie nicht herabfallen und Verletzungen
verursachen können. Ein versehentliches Einschalten muss ausgeschlossen sein.
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