Allgemeines
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Allgemeines
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Bestimmungsgemäßer Einsatz
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Die hydraulische Verlegezange HVZ-LIGHT ist universell geeignet zur Verlegung aller marktüblichen
Verbundsteinverlegeeinheiten, u.a. besonders für große Steinplatten in Verbindung mit beliebigen Trägergeräten wie
Mini- Radlader, Mini-Bagger, oder Probst-Verlegemaschinen (wie z.B. VM-301).
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Seitens des Trägergerätes ist nur ein hydraulischer Steuerkreis zur Betätigung der HVZ-LIGHT erforderlich.
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Mit diesem Gerät (HVZ-LIGHT) kann jeweils eine Verbundsteinpaket-Lage abgegriffen und verlegt werden. Die
Tragfähigkeiten und Nennweiten der hydraulische Verlegezange HVZ-LIGHT dürfen nicht überschritten werden.
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Es dürfen nur Steine einwandfreier Qualität gegriffen werden, sie dürfen keine "Füße, Bäuche und blinde
Abstandhalter" haben. Dieses kann ein Herausfallen einer kompletten Steinlage bewirken.
Diese Gerät ist serienmäßig ausgerüstet mit:
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Universell einstellbare Hauptspannweite, parallel auf
wartungsfreier Stahl-Polyamid Gleitführung verfahrbar.
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Mit 2 Bedienbügeln zur optimalen Führung der Zange.
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Höhenverstellbare Auflage zur Einstellung der Greiftiefe.
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Mit Öldruckmanometer.
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Mit Druckbegrenzungsventil zur Absicherung vor Überlastung
der Bauteile.
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Mit einzeln abgefederten Stahllamellen als Greifelemente.
Optionale Ausrüstung:
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Optionale Abdrückvorrichtung (ADV 41400007) .
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Optionale Einstecktasche (ET-L 41400001) zum Anbau an
Trägergeräte mit Staplerzinken.
Voraussetzungen bei hydraulischem Antrieb
(Arbeitshydraulik des Trägergerätes):
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Volumenstrom, nutzbar [l/min]: min. 15, optimal 25, max. 75
–
Betriebsdruck, nutzbar [bar]: min. 180, optimal 200, max. 320
–
Rückstaudruck: max. 20 bar
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Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz unter
Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen u. den der Konformitätserklärung verwendet werden.
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Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist
verboten
!
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Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich eingehalten
werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
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das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist, sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet und die zu
hebenden Lasten für das Heben geeignet sind.
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
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