Hinweis:
Niemals eine defekte oder verbrauchte Batterie im Messgerät
belassen. Auch auslaufsichere Batterien können Beschädigungen
durch auslaufende Batteriechemikalien verursachen. Ebenso sollte
bei längerem Nichtgebrauch des Gerätes die Batterie aus dem
Batteriefach entfernt werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise zur Batterieverordnung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z. B. zum
Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst
können
Batterien
oder
Akkus
fest
eingebaut
sein.
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind
wir als Importeur gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere
Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Bitte
entsorgen
Sie
Altbatterien,
wie
vom
Gesetzgeber
vorgeschrieben-
die
Entsorgung
im
Hausmüll
ist
laut
Batterieverordnung ausdrücklich verboten-, an einer kommunalen
Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab.
Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns
unter der auf der letzten Seite angegeben Adresse unentgeltlich
zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns
zurücksenden.
Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
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Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem
Symbol
einer
durchgekreuzten
Mülltonne
gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der
Abbildung links. Unter dem Mülltonnensymbol
befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes z. B. „CD“ für Cadmium, „Pb“ steht für
Blei und „Hg“ für Quecksilber.