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Zur Verhütung von Blitzschäden muss vor der Einführung der
Zaunzuleitung in ein nicht feuergefährdetes Gebäude in diese
Zuleitung eine Blitzschutzeinrichtung (Funkenstrecke mit Erdung)
eingebaut werden.
Elektrotierzäune, die zum Abschrecken von Vögeln, zum Einzäu-
nen von Haus-tieren oder zum Trainieren von Tieren wie Kühen
(Kuhtrainer) bestimmt sind, sollten nur aus Elektrozaungeräten mit
niedriger Leistung versorgt werden, womit noch eine ausreichen-
de und sichere Wirkung erzielt wird.
Bei Elektrozäunen, die Vögel davon abhalten sollen, sich auf
Gebäuden niederzulassen, sollte kein Zaundraht geerdet sein. An
sämtlichen Stellen, an denen Personen mit den Leitern in Be rührung
kommen könnten, ist ein Warnschild anzubringen.
Kreuzt ein elektrischer Weidezaun einen öffentlichen Weg, ist im
Elektrozaun am Ort der Kreuzung ein stromfreies Tor oder ein
anderer Zugang vorzusehen. An jeder solchen Kreuzung sind die
stromführenden Drähte mit Warnschildern zu versehen.
Sämtliche Abschnitte eines elektrischen Weidezauns, die entlang
einer öffent lichen Straße oder eines öffentlichen Wegs verlau-
fen, sind in regelmäßigen Abständen mit Sicherheitsschildern zu
kennzeichnen, die fest an den Zaunpfählen oder an den Drähten
montiert werden.
Die Abmessungen der Warnschilder müssen mindestens
100 x 200 mm betragen.
Als Hintergrundfarbe für beide Seiten der Warnschilder ist gelb
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