segelleinen unter 5 kp Zug und Stahlmassband nach ISO.
· Vorrichtung zur Ermittlung der Reissfestigkeit von Tuch nach TS-108 Norm.
· Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem verwendeten Mate-
rial und Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
· Alle zu verwenden Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-Hersteller spezifi-
ziert sind.
Notwendige Unterlagen
· Luftsportgeräte-Kennblatt.
· Stückprüfprotokoll.
· Vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden.
· Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte.
· Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des Herstellers für das
betreffende Gleitsegel sofern solche existieren.
· Gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom Hersteller autorisierten
Fachbetrieb.
· Formular des Herstellers um die Nachprüfung zu protokollieren.
· Leinenmessblatt zur Dokumentation der Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen.
· Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim Hersteller informieren,
ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei der Prüfung des betreffenden Gleitsegeltyps
zu berücksichtigen sind.
Identifizierung des Gerätes
· Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw. Gütesiegelplakette und des
Typenschildes identifiziert
· Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu
überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
· Obersegel, Untersegel, Eintritts- und Austrittskante, Zellzwischenwände, Nähte
Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung, Beschädigung der Beschich-
tung, sachgemässe Ausführung von eventuellen Reparaturen und sonstige Auffällig-
keiten untersucht.
· Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien nach An-
weisung des Herstellers durchzuführen.
Sichtkontrolle der Leinen
· Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B. Beschä-
digungen der Nähte oder des Mantels, Risse, Knicke, Scheuerstellen, Kernaustritte,
Verdickungen usw.
· Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in identischer
Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
· Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B. Beschä-
digungen der Nähte oder Risse, Knicke, Scheuerstellen usw. Die Leinenschlösser sind
auf Beschädigungen zu überprüfen und es ist zu kontrollieren, ob sie fest geschlossen
sind.
· Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist unter 5daN
Last zu vermessen. Toleranzwert: +/-5mm
· Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte Tragegurte müs-
sen ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers. Tolera/-10
mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers
zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Herstellers. Maximal zulässiger
Rückste 10 mm darüber hinaus gehende Toleranzen sind im Einzelfall nach
Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Bei Aramidleinen wird je eine mittlere Leine Stammleine, mittlere Leine und Galerieleine
der A- und B-Ebene bis zur Bruchlast belastet. Die minimal erforderliche Festigkeit
beträgt für die Summe aller A- und B-Stammleinen 8G bezogen auf das maximal zuläs-
sige Startgewicht und für die Summe aller übrigen Stammleinen 6G. Die darüberlieg-
enden Leinen müssen insgesamt mindestens die Festigkeit der darunterliegenden
Leine haben.
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Diese erfolgt nach Herstelleranweisung entsprechend der TS-108 Norm. Grenzwert
ebenfalls entsprechend TS-108 Norm.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der Grenzwert beträgt
15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen Toleranzwerte kein Grund
die Trimmung oder Einstellung zu ändern. Im Einzelfall liegt es jedoch im Ermessen
des Prüfers eine Trimm-Korrektur vorzunehmen, z.B. wenn sämtliche Toleranzen der
A-Leinen im Plus-Bereich und sämtliche Toleranzen der D-Leinen im Minus-Bereich
liegen.
Checkflug
Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrenseinweisungen kein Check-
flug erforderlich. Sollten besondere Umstände vorliegen liegt es im Ermessen des
Prüfers einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisungen des Herstellers
zu beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes des Gleitsegels,
sowie Reparaturen und Korrekturen sind im Prüfprotokoll des Herstellers festzu-
halten. Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen sind im Leinenmessblatt
festzuhalten. Das Prüfprotokoll und das Leinenmessblatt ist zusammen mit dem
Betriebshandbuch aufzubewahren. Dem Hersteller ist unverzüglich eine Kopie des
Prüfprotokolls und des Leinenmessblatts auszuhändigen. Die Durchführung der Nach-
prüfung, sowie die Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung ist mit Datum und Unterschrift
des Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder neben dem Typenschild festzuhalten.
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