Vorschriften zur Vorbeugung von Unfällen
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DTX 2500 TIG
1.2 Personenschutz
Alle anwesenden Personen müssen sich während des Schweißvorgangs mit
entsprechenden Maßnahmen vor UV-Strahlung, Lärm, Hitze und Gasschadstoffen, die
beim Schweißen entstehen, schützen. Setzen Sie sich nie ohne Schutzmaske und
angemessener
Schutzkleidung
den
Lichtbogeneinflüssen
und
den
heißen
Metallschlacken aus. Schweißarbeiten, die ohne Berücksichtigung dieser Vorschriften
durchgeführt werden, können ernsthafte gesundheitliche Schäden verursachen.
Tragen sie immer Schutzkleidung: Handschuhe (feuerbeständig), Hemd mit
langen Ärmeln, lange Hose ohne Aufschlag und hohe geschlossene Schuhe. Die
Schutzkleidung schützt die Haut vor dem Lichtbogen und dem heißen Metall.
Das Tragen einer Kappe oder eines Helms ist Pflicht!
Schützen sie die Augen mit einer Schutzbrille mit ausreichender Schutzstufe
(mindestens NR10 oder mehr). Das Gleiche gilt für die Ohren, das Gesicht und die
Haut. Alle anwesenden Personen müssen über die Gefahren in Kenntnis gesetzt
werden.
Im Arbeitsraum müssen alle anwesenden Personen einen Gehörschutz tragen!
Beim manuellen Entfernen der Metallschlacke ist das Tragen einer Schutzbrille mit
seitlichen Klappen erforderlich. Anwesende Personen müssen Abstand halten!
Der gesamte Schweißbereich muss mit einer feuerfesten Schutzwand gesichert
werden, um anwesende Personen vor der Strahlung, der Schlacke und entstehenden
Funken zu schützen.
1.3 Verhinderung von Feuer und Schlacke
Die Glühende Schlacke und die entstehenden Funken können
jederzeit ein Feuer entfachen. Explosionen oder das Ausbrechen eines Feuers können
verhindert werden, wenn folgende Vorschriften eingehalten werden:
Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände in der Umgebung der Schweißmachine
bzw. decken Sie diese mit feuerfesten Materialen ab.
Zu diesen brennbaren Gegenständen gehören unter anderem folgende: Holz,
Sägespäne, Kleidung, Lacke und Lösungsmittel, Benzin, Brennöl, Erdgas, Azetylen,
Propan, etc.