„Libera“
30/90
10/2007
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P A
Fig. 5.3.1
Fig. 5.4.1
Fig. 5.4.2
C
G
S
5.3 AUFSTELLUNGSORT DES HEIZOFEN
In der Abbildung (Abb. 5.3.1) sind die Mindestabstände
zu brennbaren Materialien oder Gegenständen
angegeben, die bei der Aufstellung des Heizofens
einzuhalten sind.
A) Angrenzende Wand.
B) Hintere Wand.
C) Seitliche Wand.
D) Fußbodenschutz.
Alle brennbaren Materialien vor Überhitzung
schützen.
Fußböden aus Holz oder anderen brennbaren
Materialien müssen mit einem feuerfesten Material
abgedeckt werden; z.B. Ein Blech mit 2-3 mm Stärke.
Es gelten die Bestimmungen der Muster-
Feuerungsordnung.
Der Pelletofen kann zwischen zwei Wänden installiert
werden.
Der Mindestabstand zwischen dem Pelletofen und den
angrenzenden Oberflächen muss 20 cm betragen.
Eventuelle Holzbalken über dem Pelletofen sind mit
feuerfestem Material zu verkleiden.
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Genügend Freiraum für eventuelle Wartungseingriffe
lassen.
5.4 VERBRENNUNGSLUFT
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Der Heizofen entnimmt dem Raum, in dem er steht,
während des Betriebs eine gewisse, wenn auch geringe
Luftmenge; diese Luft muss durch eine Lüftungsöffnung
von außen wieder dem Raum zugeführt werden (Abb.
5.4.1 - PA = Lüftungsöffnung).
Sollte die Wand hinter dem Heizofen eine Außenwand
sein, auf ca. 20-30 cm vom Boden eine Öffnung mit 8-10
cm Durchmesser zur Zuführung der Verbrennungsluft
vorsehen.
Außen ist ein fixes Schutzgitter anzuordnen; an
besonders windigen bzw. der Witterung ausgesetzten
stellen ist ein Regen- und Windschutz vorzusehen.
Die Frischluftzufuhr muss so durchgeführt werden, dass
es auf keinen Fall zufällig verstopft werden kann.
Sollte es nicht möglich sein, die Lüftungsöffnung nach
außen hinter dem Heizofen anzulegen, d.h. heißt, wenn
die Wand hinter dem Heizofen keine Außenwand ist, muss
die Öffnung an einer anderen Außenwand im Raum, in
dem der Heizofen aufgestellt ist, angeordnet werden.
Sollte es nicht möglich sein, die Lüftungsöffnung nach
außen in diesem Raum anzulegen, kann die Öffnung in
einem angrenzenden Raum angeordnet werden, wobei
dieser Raum jedoch ständig durch ein Lüftungsgitter
mit dem Aufstellungsraum des Heizofens in Verbindung
stehen muss. (Abb. 5.4.2 - C = Kasten, G = Gitter, S =
Rollladen)
GEFAHR
Es ist untersagt, Luft aus Garagen, Brennstofflagerräumen
oder Räumen, in denen feuergefährliche Aktivitäten
ausgeführt werden, zuzuführen.
GEFAHR
Die Öffnung zur Verbrennungsluftzufuhr darf nicht
mittels Rohrleitung an den Heizofen angeschlossen
werden.
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