„Libera“
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10/2007
www.olsberg.com
D
11 ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
0. Einleitung
Wir gratulieren Ihnen, dass Sie sich zum Kauf eines Olsberg-
Kaminofens entschlossen haben. Wir unterziehen unsere
Produkte umfangreichen Qualitätskontrollen und stetigen
Fertigungsüberwachungen.
Die nachstehenden Bedingungen lassen die Rechte des
Endabnehmers aus dem Kaufvertrag mit seinem Vertragspartner
(Verkäufer) wegen Sachmängeln unberührt.
Die erteilten Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen von
Olsberg.
1. Produktinformation
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es wird unter Beachtung
der jeweils gültigen Umweltgesetzgebungen und den aktuellen
technischen Erkenntnissen entwickelt, konstruiert und sorgfältig
gefertigt. Die eingesetzten Materialien sind branchen- und
handelsüblich und werden ständig auf Einhaltung unserer
Qualitätsvorgaben geprüft.
2. Allgemeine Garantiebedingungen
Da es sich bei diesem Produkt, Ihrem Kaminofen (Stückholz- oder
Pelletausführung), um ein technisches Gerät handelt, sind für
Verkauf, Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme besondere
Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb dürfen Aufstellung, Montage,
Anschluss, erste Inbetriebnahme und Unterweisung des Endkunden
nur durch einen zuständigen Fachbetrieb unter der Beachtung der
bestehenden Vorschriften erfolgen. Dieser Nachweis ist durch ein
entsprechendes Inbetriebnahmezertifikat zu führen. Bei Nichtvorlage
dieses Zertifikates kann Olsberg den Kunden von Garantieleistungen
ausschließen.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung des Produktes
an den ersten Endkunden.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungsgeräte, die länger
als ein Jahr in einer Ausstellung präsentiert wurden, gewährt.
Geräte, die diesen Zeitraum überschritten haben, gelten nicht als
Neugeräte.
Die Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
(Einzelvertrag des Kunden mit dem Fachbetrieb) sind hiervon
nicht berührt.
Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
3. Garantie
Vorbehaltlich nachfolgender Einschränkungen übernehmen wir
3 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke Olsberg
auf
a.) e i n w a n d f r e i e , d e m Z w e c k e n t s p r e c h e n d e
Werkstoffbeschaffenheit und -verarbeitung
b.) einwandfreie Funktion
des Produktes. Dies gilt jedoch nur bei Einhaltung der auf
dem Geräteschild angegebenen Leistungen, bei Anschluss
an die vorgeschriebene Betriebsspannung und bei Betrieb mit
der angegebenen Energieart bzw. mit den in der jeweiligen
gerätespezifischen Aufstell- und Bedienungsanleitung zugelassenen,
vorgeschriebenen Brennstoffen.
Für die Beständigkeit von Türscharnieren, Glaskeramik (nicht
Glasbruch) und Oberflächenbeschichtungen (z.B. Gold,
Chrom, ausgenommen Lackierung), elektronische Bauteile und
Baugruppen garantieren wir zwei Jahre.
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen (siehe
Abschnitt Verschleißteile).
4. Verschleißteile
Verschleißteile unterliegen einer natürlichen, ihrer Funktion
entsprechenden „ordnungsgemäßen“ Abnutzung. Dies bedeutet,
dass bestimmte Bauteile von Kaminöfen eine Funktions- bzw.
Nutzungsdauer haben können, die unterhalb der Garantiefrist für
das Gesamtgerät liegen kann.
Auf Verschleißteile gewähren wir Ihnen eine sechsmonatige
Werksgarantie.
Als Verschleißteile und vom Verschleiß betroffene Elemente sind
definiert:
- sämtliche feuerberührten Teile der Brennraum-
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Page 1: ...Bedienungsanleitung Instructions d Utilisation Manual Libera 8 5 kW...
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