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Yrittäjäntie 14, FI-27230 Lappi • tel. +358 0207 416 740 • fax +358 0207 416 743 • www.narvi.fi
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5. Aschebrand
EIN ASCHEBRAND (AUCH DER SCHON
ERLOSCHENE) IST IMMER DER ALARM-
ZENTRALE ZU MELDEN!
!
Wenn Sie im Schornstein einen Aschebrand entdecken, schließen
Sie sofort die Aschenschublade und die Herdtür. Nach dem Asche-
brand und vor dem erneuten Einsatz muss ein Schornsteinfeger
den Zustand des Schornsteins und des Saunaofens überprüfen.
6. Häufig gestellte
Fragen
Der Saunaofen zieht schlecht
• Der Saunaofen ist lange nicht eingesetzt worden, im Schorn-
stein und im Saunaofen gibt es Feuchtigkeit.
• Der Saunaofen erhält nicht ausreichend Luft, in der Sauna
herrscht ein sich aus der Lüftung ergebender Unterdruck.
• Der Saunaofen ist lange nicht gefegt worden.
• Die Aschenschublade ist zu oder mit Asche gefüllt.
• Die Feuerkanalverbindung ist undicht.
Die Sauna wird nicht richtig warm
• Die Holzscheite sind feucht.
• Die Leistung des Saunaofens kann zu gering sein.
• Der Saunaofen oder der Schornstein zieht schlecht.
• Die Saunasteine sind schmutzig oder rissig oder zu dicht
gesetzt.
• Es gibt zuviel Steine oder zuviel kleine Steine.
Der Saunaofen riecht
• Der Saunaofen wurde nicht ordentlich vorgeheizt.
• Die Saunasteine wurden vor dem Einsatz nicht gewaschen.
• Auf die Steine ist Fett oder sonstiger Schmutz geraten.
• Das Aufgusswasser ist nicht sauber.
7. Garantie
Die Produkte haben eine dem Verbraucherschutzgesetz
entsprechende zweijährige Garantie. Die Garantie umfasst
die gewöhnliche Nutzung für den Familienbedarf, wenn die
Benutzung, Installation und Wartung des Saunaofens den
Anleitungen entsprechen.
Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe der Ware an den End-
benutzer. Der Lieferant des Produkts haftet weder auf Grund-
lage der Garantie noch auf sonstige Weise für Fehler, die nach
Ablauf von zwei (2) Jahren ab der Übergabe des Produkts an
den Auftraggeber ersichtlich werden. Der Lieferant kann auf
eigene Wahl die defekte Ware reparieren oder an deren Stelle
neue Ware liefern. Die Garantie umfasst keine eventuellen ent-
stehenden Fracht-, Verlade- und Installationskosten oder sons-
tige gleichartige Ausgaben. Als Garantiebescheinigung gilt der
Beleg der Firma, die das Produkt verkaufte.
Der Auftraggeber muss die Ware sofort nach deren Übergabe
überprüfen. Der Auftraggeber muss dem Lieferanten die Rekla-
mation schriftlich innerhalb von zwei (2) Wochen vorlegen, nach-
dem er den Fehler entdeckte oder hätte entdecken müssen.
Die Konstruktion des Produkts darf nicht geändert werden und
am Produkt dürfen nur die vom Hersteller erlaubten Anbauteile
benutzt werden. Das Ignorieren der angeführten Anleitungen oder
Brandschutzvorschriften kann Brandgefahr verursachen oder den
Saunaofen beschädigen. Nähere Auskünfte über Brandschutz-
vorschriften erhalten Sie zum Beispiel von der Rettungsbehörde
Ihrer Region.
Das Produkt muss sorgsam behandelt werden. Als falsche Benut-
zung des Produkts gilt zum Beispiel die falsche Regulierung des
Zugs, eine zu große Menge an verbrannten Holzscheiten, eine zu
lange Heizzeit, das falsche Setzen von Steinen (zu viel oder zu
dicht) oder die Verwendung von salzigem Wasser (z.B. Meeres-
wasser). Die Garantie umfasst keine Beschädigungen infolge der
falschen Benutzung.