Beachten Sie auch stets folgende Grundregeln, Gefahrenhinweise und Vorsichtsmaßnahmen,
damit das Risiko einer Verletzungs-, Verbrennungs- und Brandgefahr ausgeschlossen werden
kann:
1) Verbrennungsgefahr
Der
Firepot
erhitzt sich nach Inbetriebnahme sehr schnell und die thermische Strahlung überträgt sich dabei auf
sämtliche Gehäuseteile. Diese werden
BRENNEND HEISS
!
Fassen Sie daher den
Firepot
während des Heizbetriebes keinesfalls mit nackten Händen an. Dies gilt auch bis
zur vollständigen Abkühlung nach dem Heizbetrieb.
Sorgen Sie in jedem Falle dafür, dass
KINDER
das Heizgerät nicht berühren und angemessenen Abstand halten.
Bedenken Sie dabei, dass durch eine unachtsame Bewegung der
Firepot
umfallen und siedend heißes Wasser
zu gefährlichen Verbrühungen führen kann. Der Kochtopf soll aus diesem Grunde auch niemals randvoll gefüllt
werden.
Gehen Sie aus den genannten Gründen beim Gebrauch des
Firepot
besonders behutsam und keinesfalls hektisch
vor. Dies gilt vor allem beim Nachlegen von Holzstücken und allen sonstigen Handgriffen, die Sie am „heißen“
Gerät verrichten.
2) Waldbrandgefahr
In Regionen, in denen aufgrund langer Hitze- und Dürrephasen akute Waldbrandgefahr besteht und das Ent-
zünden von Feuer strikt verboten ist, darf der
Firepot
auf keinen Fall benutzt werden.
Bei heftigem Wind oder sturmartigen Böen besteht ebenfalls Waldbrandgefahr. Bevorzugen Sie deshalb als
Aufstellungsort windgeschützte Stellen.
Bei Trockenheit besteht das latente Risiko einer Waldbrandgefahr auch bei der Entsorgung von Asche. Über-
gießen Sie deshalb den Glutstock mehrmals vollständig mit Wasser und vergewissern Sie sich, dass die Asche
völlig erkaltet ist. Erst dann ist eine Entsorgung der Asche zulässig, die nach Möglichkeit außerhalb des Waldes
erfolgen soll und mit Sand oder Erdreich abzudecken ist.
3) Haftungsbestimmungen
Der
Firepot
ist ein leicht transportables Heiz- und Kochgerät mit offener Feuerung und darf deshalb nur unter
ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person betrieben werden.
Jeder Betreiber hat sich nach den jeweils gültigen Gesetzesvorschriften zu richten und haftet persönlich für
Schäden die durch Gesetzesverstöße, Missachtung oder Fahrlässigkeit entstehen.
Der Hersteller haftet ausschließlich für Schäden am Gerät, die nachweislich auf Werksfehler zurückzuführen
sind. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Betreibers ausgelöst werden, bestehen keine
Haftungsansprüche gegenüber dem Hersteller.