Sicherheitshinweise
2 Sicherheitshinweise
2.1 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Einsatzbereich nach Richtlinie 94/9/EG:
II --/2 GD 135°C (T4) –15°C
T
a
+ 60°C
Die Radialkolbenpumpen dürfen nur in Verbindung mit Stäuben eingesetzt werden, die eine Zünd-
und Glimmtemperatur größer als 210°C aufweisen. Die Radialkolbenpumpen dürfen als Stellglieder zu
Volumenstromregelung, Druckregelungen bzw. Leistungsregelung in mit Hydraulikölen auf Mineral-
ölbasis, Öl in Wasser Emulsionen (HFA, HFB), Wasserglykol (HFC), Synthetische Ester (HFD),
Bohremulsion, Isocyanat und Polyol betriebenen Hydrauliksystemen eingesetzt werden.
Der Umgebungstemperaturbereich für
HFA-, HFB-, HFC- und HFD-Flüssigkeiten
ist
0°C bis +60°C
.
(Siehe auch Katalog:
„
Radialkolbenpumpe RKP-II Für Schwerentflammbare Flüssigkeiten HFA, HFB, HFC, HFD“
.)
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller/Lieferant nicht. Das Risiko trägt
allein der Anwender.
GEFAHR
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Benutzer-
information und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsvorschriften.
2.2
Auflagen für die sichere Anwendung
Die Radialkolbenpumpen der Baureihen RKP19-II, RKP32-II, RKP45-II, RKP63-II, RKP80-II, RKP100-
II und RKP140-II dürfen nur in Verbindung mit geeigneten Überwachungseinrichtungen betrieben
werden, die ein Trockenlaufen der Pumpe und ein Eintreten von Luft in den Pumpenkreislauf
verhindern. Dies kann beispielsweise durch eine Füllstandsüberwachung im Vorratsbehälter und
Sicherstellung der geöffneten Position eines möglichen, einzigen Absperrventiles in der
Zuführungsleitung der Pumpe durch eine Positionsüberwachung realisiert werden.
Die Montageposition der Pumpe muss unterhalb des Flüssigkeitsstandes des Hydraulikaggregates
liegen. Ist letzteres nicht der Fall, muss vor und während des Betriebes durch den Anwender durch
geeignete Sicherheitsmaßnahmen sichergestellt werden, dass die Radialkolbenpumpe im Pumpen-
inneren immer mit Betriebsmedium gefüllt ist und nur Betriebsmedium ansaugt. Bei der Auslegung der
Sicherheitsmaßnahmen müssen vorhersehbare Fehlerzustände berücksichtigt werden, d.h. es darf
auch bei einem auftretenden Fehler nicht zu einem Trockenlauf der Pumpe kommen.
Die Rückführung des Lecköls und der ggf. aus dem Sicherheitsventil austretenden Flüssigkeit in den
Vorratsbehälter muss unterhalb des Flüssigkeitsspiegels erfolgen. Dies ist durch
Füllstandsüberwachung sicherzustellen. Die Antriebswelle der Radialkolbenpumpe ist durch eine
geeignete Abdeckung ausreichender Festigkeit gegen mechanischen Beanspruchungen durch
herabfallende Teile dgl. zu schützen.
Alle leitfähigen Teile der Radialkolbenpumpen müssen mit einem Ableitwiderstand gegenüber Erde
von kleiner als 10
6
Ω
geerdet werden.
Die in Verbindung mit den Radialkolbenpumpen der Gruppe II Kategorie 2 GD eingesetzten
elektrischen Betriebsmitteln müssen die gleiche Gerätekategorie aufweisen wie die Pumpe.
Die Radialkolbenpumpen der Gruppe II Kategorie 2 GD dürfen nur in Verbindung mit Gasen, Dämpfen
und Nebeln verwendet werden, die der Explosionsgruppe II A, II B und II C entsprechen.
2.3 Organisatorische
Maßnahmen
Wir empfehlen, diese Benutzerinformation in den Wartungsplan der Maschine/Anlage zu integrieren.
Ergänzend zur Benutzerinformation allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und anweisen. Alle Sicherheits-
und Gefahrenhinweise des Maschinen-/ Anlagenherstellers sind zu befolgen.
Zugrunde liegen die "Sicherheitstechnischen Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und Bauteile -
Hydraulik" nach EN 982 und "Allgemeine Bestimmungen" nach DIN EN 50014.
4
Benutzerinformation RKP-II für explosionsgefährdete Bereiche (CA57626, Version 1.3, 12/09)
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