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2.6.2
GUTER ZUSTAND
Der Zustand des Kochgeschirrs ist in zweifacher Hinsicht entscheidend.
Verbogene und zerbeulte Töpfe- und Pfannen, die am Boden nicht gleichmässig und flächig aufliegen, führen
zu Leistungsverlusten. Achten Sie darauf, dass das Kochgeschirr einen planen Boden aufweist. Sie sparen
damit Energie und schonen die Kochplatte.
Noch viel gravierender sind jedoch die Leistungsverluste durch ausgebranntes Kochgeschirr. Wird ein Topf
oder eine Pfanne überhitzt, d. h. in leerem Zustand auf hohe Temperatur gebracht, verändern sich die
Eigenschaften des Materials und die Fähigkeit zur induktiven Leistungsaufnahme wird reduziert. Häufig
verzieht sich bei Überhitzungen auch der Boden des Kochgeschirrs und es liegt nicht mehr plan auf der
Glaskeramik auf.
Bei Kochgeschirr mit angesetzten Böden kann sich bei Überhitzung die Wärmeleitung zwischen Boden und
Gefäss durch eine Wölbung des Bodens und die Bildung von Luftpolstern im Zwischenraum stark reduzieren.
Bei starker Hitze kann es zur völligen Ablösung des Bodens kommen. Überhitzungsschäden können auch
dann vorliegen, wenn noch keine Verfärbungen des Kochgeschirrs sichtbar sind.
Durch Überhitzung verfärbtes und am Boden verbeultes Kochgeschirr sollte auf keinen Fall weiter
verwendet, sondern ausgesondert werden.
2.6.3
RICHTIGE FORM UND GRÖSSE
Induktionskochfelder sind auf eine bestimmte Grössenordnung von Töpfen und Pfannen ausgelegt, bei
welcher sie gut und effizient funktionieren. Viel zu kleines Kochgeschirr kann auf einem grossen Kochfeld
unter Umständen von der automatischen Topfüberwachung nicht erkannt werden, so dass die
Leistungszufuhr ausgeschaltet bleibt. Viel zu grosses Kochgeschirr kann nicht in der gesamten Bodenfläche
Leistung aufnehmen, wird deshalb langsamer warm und erreicht unter Umständen die gewünschten
Temperaturen nicht. Viereckige und ovale Kochgeschirre lassen sich auf dafür vorgesehenen Kochfeldern
problemlos erhitzen. Werden sie auf zu kleinen, runden Kochfeldern erhitzt, führt dies zu einer
ungleichmässigen Erwärmung des Bodens.
Bei Kochgeschirr mit aufgesetztem Boden muss die Abdeckung des Bodens mindestens 85% betragen.
Gesamtfläche
Aufsatzboden
Min 85% der Gesamtfläche