GEBRAUCH UND WARTUNG
DEUTSCH
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cod. F07011399
ACHTUNG
Quetschgefahr des Bedieners oder von Drittpersonen, die sich
während dem Transport und der Beförderung in der Nähe des
Geräts aufhalten. Der Bediener muss sicherstellen, dass sich
während dieser Phasen keine Drittpersonen in der Nähe des
Geräts aufhalten.
ACHTUNG
Druckverlust im Hydraulikkreislauf während dem Betrieb.
Der Bediener muss die in diesem Handbuch enthaltenen
Überprüfungen und regelmäßigen Wartungsarbeiten
vornehmen, so dass alle Bauteile des Geräts in gutem
Betriebszustand gehalten werden.
ACHTUNG
Questschgefahr des Bedieners während der Ankupplungsphase
des Geräts an die selbstfahrende Maschine, sowie während
der Einstellungsphase. Der Kupplungsvorgang muss von
einem einzelnen Bediener gemäß den in dieser Unterlage
enthaltenen Anweisungen durchgeführt werden. Es dürfen
keine Einstellungsarbeiten mit vom Boden abgehobenem Gerät
oder Flügeln durchgeführt werden. Alle Einstellungsarbeiten
müssen von einem einzelnen Bediener gemäß den in diesem
Handbuch enthaltenen Anweisungen durchgeführt werden.
ACHTUNG
Stossgefahr gegen schneidende Teile. Die Maschine muss
so geparkt werden, das der in diesem Handbuch angegebene
und auf der Maschine mittels Piktogramm angezeigte
Sicherheitsabstand zugesichert werden kann.
ACHTUNG
Quetschgefahr der oberen Gliedmassen zwischen den
beweglichen Organen. Die Gefahrenpunkte der Maschine
sind mit den entsprechenden Piktogrammen hervorgehoben
worden, die in diesem Handbuch angezeigt und auf dem Gerät
angebracht sind.
ACHTUNG
Verletzungsgefahr an Zinkenwalze oder Schneidscheiben.
Wenn die Zinkenwalzen (Verfeinerungszinken) oder die
Schneidscheiben auf der Maschine montiert werden müssen
diese mit einem Schutzbalken versehen werden. Dieser
Balken schützt den Bediener von dem direkten Sturz auf
die Zinken oder auf andere Schnitteile; trotzdem bleibt ein
Verletzungsrisiko bestehen.
ACHTUNG
Sturz - oder Ausgleitgefahr des Bedieners Es ist verboten,
sich auf die Nachlaufwalzen oder auf alle Losteile zu stützen,
darauf zu steigen oder sich an ihnen festzuhalten, wenn diese
vom Boden hochgehoben sind.
4.4 LÄRMEMISSION
Es wird hier daran erinnert, dass es dem Arbeitgeber obliegt,
die Risikoeinschätzung aufgrund der im Verwendungsland
geltenden Gesetzesbestimmungen durchzuführen; in der
Europäischen Gemeinschaft gilt die Richtlinie 89/391/EG, sowie
die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
Insbesondere müssen die folgenden Risiken bewertet werden:
- Schutz vor Vibrationen (in der Europäischen Gemeinschaft ist
die entsprechende Richtlinie die 2002/44/EG);
- manuelle Beförderung von Lasten 98/24/CE;
- Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe 98/24/EG.
Pinocchio
Es sind Läemmessungen notwendig, da diese Maschine in
den von der Richtlinie EN 1553 (Anhang D 5.2) vorgegebene
Testbedinungen keine beweglichen Organe aufweist, und daher
keine Lärmquelle darstellt.
Attila, Artiglio und Artiglio Magnum
Die einzige Lärmquelle besteht in der Bewegung der Seitenflügel
aufgrund der Wirkung der ölhydraulischen Triebe. Es wurden
Messungen des Schalldrucks und des von der Maschine
ausgegebenen Lärmpegels gemäß Anhang D der Richtlinie EN
1553 durchgeführt. Der gemessene mittlere A - Schalldruckpegel
liegt unter 70 dB.
5.0 ZERLEGEN UND ENTSORGEN DER
MASCHINE
Für das Zerlegen und Entsorgen der Maschine hat der Kunde zu
sorgen.
Vor dem Verschrotten der Maschine ist der Zustand der Maschine
genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Gerüstteile
vorhanden sind, die beim Zerlegen auseinanderbrechen oder
nachgeben könnten.
Der Kunde hat die im jeweiligen Anwendungsland der Maschine
geltenden Umweltschutzgesetze zu beachten.
ACHTUNG
Die Maschine darf nur von Fachmännern in ihre Einzelteile
zerlegt werden. Dieses Fachpersonal muss über die
erforderlichen individuellen Schutzmittel (Sicherheitsschuhe
und Schutzhandschuhe), Werkzeuge und Hilfsgeräte verfügen.
ACHTUNG
Alle für das Verschrotten erforderlichen Aus- und Abbauarbeiten
müssen bei stillstehender und vom Schlepper abgekoppelter
Maschine vorgenommen werden.
Vor dem Zerlegen der Maschine sind alle eine Gefahr darstellenden
Teile unschädlich zu machen, d.h.:
- das Gerüst durch Fachunternehmen verschrotten lassen,
- eventuelle elektrische Geräte gemäß den geltenden Gesetzen
entsorgen,
- Öl und Fett getrennt sammeln und von zugelassenen
Unternehmen gemäß den im Anwendungsland der Maschine
geltenden Vorschriften entsorgen lassen.
Beim Verschrotten der Maschine ist das CE-Zeichen zusammen
mit dem vorliegenden Handbuch zu vernichten.
Am Ende dieser Anleitungen möchte der Hersteller daran
erinnern, daß er für alle Fragen bezüglich Kundendienst und
Ersatzteile immer zur Verfügung steht.
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