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5.2.6 BEGRENZTE GARANTIE:
Soweit nicht ausdrücklich
von der vorliegenden Gewährleistung vorgesehen, HAFTET
Tenneco Marzocchi S.r.L. NICHT FÜR EVENTUELL
DURCH DIE BENUTZUNG DES FEDERUNGSSYSTEMS
ENTSTANDENE NEBEN-ODER FOLGESCHÄDEN, AUCH
NICHT FÜR BEANSTANDUNGEN AUF GRUND DER
VORLIEGENDEN VEREINBARUNG, UNABHÄNGIG DAVON,
OB DIE BEANSTANDUNG SICH AUF DEN VERTRAG, AUF
WIDERRECHTLICHES ODER SONSTIGES BEGRÜNDET. Die
oben genannten Gewährleistungserklärungen sind exklusiver
Natur und ersetzen jegliches andere Rechtsmittel. Einige Staaten
gestatten den Ausschluss oder die Beschränkung der Neben-und
Folgeschäden nicht, weshalb oben genannte Beschränkung oder
Ausschluss dort unwirksam sein könnten.
5.2.7 VERZICHT:
EVENTUELLE MIT EINGESCHLOSSENE
GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER VERKÄUFLICHKEIT
ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK UND ALLE
AUS VERHANDLUNGEN, GEBRAUCH ODER GESCHÄFTLICHEN
GEPFLOGENHEITEN, AUS SATZUNGEN ODER ANDEREM
HERRÜHRENDE IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNGEN SIND
STRIKT AUF DIE BEDINGUNGEN DER VORLIEGENDEN
SCHRIFTLICHEN GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT. Diese
Garantie stellt das einzige und exklusive Rechtsmittel des Käufers
bezüglich dieses Kaufs dar. Im Falle einer vermeintlichen Verletzung
einer beliebigen Garantie oder eines gerichtlichen Vorgehens des
Käufers wegen einer angenommenen Nachlässigkeit oder eines
anderen ungesetzlichen Verhaltens der Tenneco Marzocchi S.r.L.
besteht das einzige und exklusive Rechtsmittel des Käufers
wie oben vereinbart in der Reparatur oder im Austausch der
mängelbehafteten Materialien. Kein Händler oder Vertreter oder
Angestellter der Tenneco Marzocchi S.r.L. ist berechtigt, an dieser
Gewährleistung Änderungen oder Erweiterungen vorzunehmen.
Diese Garantie verdrängt ausdrücklich alle sonstigen Erklärungen,
welche in Produktprospekten oder Marketingunterlagen
einschließlich unter anderem Werbeunterlagen und technischen
Spezi
fi
kationen von Tenneco-Marzocchi oder sonstigen Dritten
enthalten sind.
5.2.8 HINWEIS:
Das Federungssystem Marzocchi ist in vollständiger
Übereinstimmung mit den in der “Betriebsanleitung” enthaltenen
Anweisungen zu installieren, zu reparieren und zu benutzen.
5.2.9 ANDERE RECHTE:
Dem Käufer stehen aufgrund dieser
Gewährleistung spezi
fi
sche Rechte zu; eventuelle andere Rechte
können von Staat zu Staat unterschiedlich sein.
5.2.10 AUF DIE GARANTIE ÜBRIGE WELT ANWENDBARES
RECHT:
Diese Vereinbarung ist verhandelt und geschlossen in
Bologna, Italien. Sämtliche Ansprüche und Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit dieser Garantie unterliegen und werden
ausgelegt nach dem Recht des Staates New York. Die Parteien
vereinbaren ausdrücklich und unwiderru
fl
ich, dass unter Ausschluss
aller sonstigen Gerichtsstände einzig und ausschließlich die
Gerichte in Bologna, Italien, für die vorstehenden Angelegenheiten
zuständig sind.
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