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MMS2000C
DE
3.2.
Beseitigung von Brandgefahren
Vor Beginn der Schweißarbeiten beachten Sie folgende Hinweise:
- Brennbare Stoffe und Ge
genstände sind im Umkreis von 5 m der Schweißstelle zu entfernen.
- Nicht entfernbare Stoffe im Umkreis von 5m sind durch geeignetes Abdecken mit
Stahlb
lechen, nassen Tüchern usw. zu schützen.
-
Öffnungen, Spalten, Maueröffnungen usw. sind zur Vermeidung unkontrollierten
Funkenfluges zu verdecken bzw. abzudichten.
-
Löschmittel wie Feuerlöscher, Wassereimer usw. sind bereitzustellen.
- Bedenken Sie,
dass durch Wärmeleitung von der Schweißstelle auch an verdeckten Teilen
bzw. in anderen Räumen Brände entstehen können.
-
Kontrollieren Sie nach Beendigung Ihrer Schweißarbeiten die Umgebung der Schweißstelle
im Zeitraum von 6 bis 8 Stunden mehrmals nach
Glimmstellen Brandnestern, Wärmeleitung
usw.
3.3.
Umgang mit Gasflaschen
Beim Umgang mit Gasflaschen sin
d die einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten
(Technische Regeln Druckgase TRG 253 und 303).
Insbesondere sind Gasflaschen wegen des gefährlich hohen Innendrucks (bis 200 bar) gegen
mechanische Beschädigung, Umfallen und Herabfallen zu sichern, vor Erwärmung (max.
50
0
C), vor längerer Sonnenbestrahlung und strengem Frost zu schützen.
-
Beim Bestücken des MIG/MAG Gerätes mit der Schutzgasflasche darauf achten, dass zu
große Flaschen bei unebener Standfläche ein Kippen des Gerätes verursachen können. Um
dadurch auftretende Schäden am Gerät bzw. an der Gastflasche zu vermeiden, sollten nur
entsprechende Flaschengrößen eingesetzt werden.
-
Nachfüllungen bzw. Umfüllungen dürfen nur von zugelassenen Firmen vorgenommen
werden.