– Bearbeiten Sie keine Werkstücke, die für
die Leis tungsfähigkeit der Maschine zu
klein oder zu groß sind.
– Verstellen Sie während des Fräsvor-
gangs keinesfalls die Schrägstellung des
Fräsaggregates.
Hinweise zur Wartung und Instandhal-
tung
– Vor Beginn aller Wartungs- und Instand-
haltungsarbeiten ist entweder das Zulei-
tungskabel aus der Steckdose an der
Maschine zu ziehen oder der Haupt-
schalter ist auszuschalten und gegen
Wiedereinschalten zu sichern, z. B. durch
Ab schließen mit einem Vorhängeschloss.
– Es dürfen nur Original MAFELL-Ersatz-
und Zubehörteile verwendet werden. Es
besteht sonst kein Garantieanspruch und
keine Haftung des Herstellers.
– Die regelmäßige Kontrolle der Maschine,
insbesondere der Führungen des Fräs-
aggregates und die Leichtgängigkeit des
Schutzvorhangs sind von großer Bedeu-
tung.
– Auch die sorgfältige Pflege des Fräs-
werkzeuges ist wichtig. Halten Sie dieses
scharf und sauber, um gut und sicher ar-
beiten zu können. Befolgen Sie die War-
tungsvorschriften und die Hinweise für
den Werkzeugwechsel.
2
Inbetriebnahme
2.1 Anlieferung und Transport
Zum Abladen und Transportieren an den
endgültigen Aufstellungsort nur einen Ga-
belstapler benutzen und bei der Maschine
darauf achten, dass das Anheben nur von
der Bedienerseite (Seite mit dem Schalt-
pult) aus erfolgt und beide Gabeln unbe-
dingt unter die am Gestell angeschraubte
und blau markierte Transporteinrichtung
(Nr.1 - Abb. 1) reichen.
Beim Verfahren Maschine nur wenige Zen-
timeter anheben.
Sofort nach dem Abladen sollten Sie die
Maschine auf evtl. Transportschäden un-
tersuchen. Beschädigungen am Ver-
packungsmaterial können bereits Hinweise
auf einen unsachgemässen Transport sein.
Transportschäden sind unter allen Umstän-
den vom Spediteur im Frachtbrief zu be-
stätigen, nur dann haftet die Versicherung
des Spediteurs für den Schaden.
Falls die Maschine nicht gleich nach der
Anlieferung in Betrieb genommen wird,
muss sie in tro ckenen Räumen bei Tempe-
raturen zw5° und +40° gelagert
werden. Bei längerer Lagerzeit ist es sinn-
voll, gelegentlich die Konservierung der
blanken Teile zu überprüfen und gegebe-
nenfalls zu erneuern.
2.2 Aufstellung
Der Aufstellort der Maschine ist so auszu-
wählen, dass unter Berücksichtigung des
Platzbedarfes der Zapfenfräse und der
Größe der zu bearbeitenden Werkstücke
ein ausreichender Freiraum um die Ma-
schine zur Verfügung steht. Der Platzbe-
darf der Maschine ist in Abb. 3 dargestellt.
Die Maschine kann befestigungsfrei aufge-
stellt werden. Es genügt ein tragfähiger
Fussboden. Mittels der am Maschinen-
sockel vorhandenen Justierschrauben wird
die Zapfenfräse mit einer auf der Werk-
stückauflage aufgelegten Wasserwaage
horizontal ausgerichtet.
– 12 –
Die Maschine darf nicht mit ei-
nem Kran oder anderem Hebe-
zeug sondern nur mit einem Ga-
belstapler abgeladen oder trans-
portiert werden.
Die Maschine darf im Freien nur
gegen Regen geschützt sowie in
nicht explo sionsgefährdeter Um-
gebung betrieben werden.