Hinweise
zu
Elektro-
und
Elektronikaltgeräten
Die
WEEE-Kennzeichnung
gilt
nur
in
Ländern
der
Europäischen
Union
und
in
Norwegen.
Geräte
werden
gemäß
der
Richtlinie
2002/96/EC
der
Europäischen
Union
über
Elektro-
und
Elektronikaltgeräte
(WEEE)
gekennzeichnet.
Die
Richtlinie
regelt
die
Rückgabe
und
Wiederverwertung
von
Altgeräten
innerhalb
der
Europäi-
schen
Union.
Mit
dieser
Kennzeichnung
versehene
Altgeräte
dürfen
gemäß
dieser
Richtlinie
nicht
weggeworfen
werden,
sondern
müssen
zurückgegeben
werden.
Anwender
von
Elektro-
und
Elektronikgeräten
mit
der
WEEE-Kennzeichnung
dürfen
diese
gemäß
Annex
IV
der
WEEE-Richtlinie
nach
ihrem
Gebrauch
nicht
als
allgemeinen
Hausmüll
entsorgen.
Stattdessen
müssen
diese
Geräte
im
ver-
fügbaren
Sammelsystem
zurückgegeben
werden
und
damit
einem
Recycling-
oder
Wiederherstellungsprozess
zugeführt
werden,
bei
dem
mögliche
Auswir-
kungen
der
Geräte
auf
die
Umwelt
und
den
menschlichen
Organismus
auf-
grund
gefährlicher
Substanzen
minimiert
werden.
Weitere
Informationen
zur
Entsorgung
von
Elektro-
und
Elektronikaltgeräten
finden
Sie
unter
der
Adresse:
http://www.lenovo.com/lenovo/environment.
Anhang
D.
Bemerkungen
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Summary of Contents for ThinkCentre A52
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