1.
sicherzustellen,
dass
keine
rechtlichen
Verpflichtungen
bzw.
Einschränkun-
gen
bestehen,
die
dem
Ersetzen
der
Maschine
oder
eines
Teils
entgegenste-
hen,
2.
bei
einer
Maschine,
die
nicht
sein
Eigentum
ist,
die
Genehmigung
des
Eigentümers
für
den
Gewährleistungsservice
dieser
Maschine
durch
den
Service-Provider
einzuholen
und
3.
soweit
zutreffend,
vor
Erbringung
des
Gewährleistungsservice:
a.
die
vom
Service-Provider
vorgegebene
Vorgehensweise
zur
Servicean-
forderung
zu
befolgen,
b.
alle
auf
der
Maschine
befindlichen
Programme,
Daten
und
Ressourcen
zu
sichern,
c.
dem
Service-Provider
den
für
die
Ausführung
seiner
Aufgaben
erforder-
lichen
freien
und
sicheren
Zugang
zu
seinen
Räumlichkeiten
und
Syste-
men
zu
gewähren.
4.
(a)
sicherzustellen,
dass
alle
Informationen
über
identifizierte
oder
identifi-
zierbare
Personen
(persönliche
Daten)
auf
der
Maschine
gelöscht
werden
(im
technisch
möglichen
Rahmen),
(b)
dem
Service-Provider
oder
einem
Lieferanten
zu
gestatten,
in
seinem
Namen
alle
noch
vorhandenen
persönli-
chen
Daten,
die
der
Service-Provider
zur
Erfüllung
seiner
Verpflichtungen
im
Rahmen
dieser
Vereinbarung
für
notwendig
erachtet,
zu
verarbeiten
(dazu
gehört
eventuell
der
Versand
der
Maschine
an
einen
anderen
der
weltweit
verteilten
Servicestandorte),
und
(c)
sicherzustellen,
dass
diese
Art
der
Verarbeitung
mit
den
für
persönliche
Daten
geltenden
Gesetzen
verein-
bar
ist.
Haftungsbegrenzung
Lenovo
trägt
die
Verantwortung
für
den
Verlust
bzw.
die
Beschädigung
der
Maschine,
1)
während
sie
sich
im
Besitz
des
Service-Providers
befindet
oder
2)
in
Fällen,
in
denen
Lenovo
die
Transportkosten
trägt,
während
sie
sich
auf
dem
Transportweg
befindet.
Weder
Lenovo
noch
der
Service-Provider
ist
verantwortlich
für
vertrauliche,
private
oder
persönliche
Daten
auf
einer
Maschine,
die
der
Kunde,
gleich
aus
welchem
Grund,
zurückgibt.
Solche
Informationen
müssen
vor
Rückgabe
der
Maschine
entfernt
werden.
Soweit
der
Kunde
aus
Verschulden
von
Lenovo
oder
aus
sonstigen
Gründen
von
Lenovo
Schadensersatz
verlangen
kann,
ist
die
Haftung
von
Lenovo
unab-
hängig
von
der
Rechtsgrundlage,
auf
der
der
Schadensersatzanspruch
an
Lenovo
beruht
(einschließlich
Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten,
Fahr-
lässigkeit,
unrichtiger
Angaben
oder
anderer
Ansprüche
aus
dem
Vertrag
oder
auf
Grund
unerlaubter
Handlungen),
und
außer
in
Fällen
der
gesetzlich
zwingenden
Haftung
begrenzt
auf:
1.
Körperverletzung
(einschließlich
Tod)
und
Schäden
an
Immobilien
und
beweglichen
Sachen,
für
die
Lenovo
rechtlich
haftbar
ist;
und
2.
bei
anderen
direkten
Schäden
auf
die
für
die
Maschine
zu
entrichtenden
Gebühren,
die
Grundlage
des
Rechtsanspruchs
ist.
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Kurzübersicht
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