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1. EINFÜHRUNG
Allgemeines
Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) regelt den Auf-, Um-
und Abbau des Layher Fahrgerüsts Zifa der Wilhelm Layher GmbH &
Co KG aus Güglingen-Eibensbach, Deutschland. Nicht alle möglichen
Anwendungen können in dieser AuV abgehandelt werden. Sollten Sie
Fragen zu speziellen Anwendungen haben, so kontaktieren Sie Ihren
Layher Partner.
Achtung:
Das Layher Zifa darf nur unter Aufsicht einer befä higten
Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- und abge-
baut werden.
2. ALLGEMEINE HINWEISE ZU AUFBAU
UND VERWENDUNG
Das Fahrgerüst darf entsprechend der angegebenen Gerüstgruppe nach
den Festlegungen der der DIN EN 1004 sowie unter Berücksichtigung
der entsprechenden Abschnitte der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) verwendet werden.
Der Benutzer des Fahrgerüsts muss folgende Hinweise beachten:
1. Der Benutzer muss die Eignung des ausgewählten Fahrgerüstes für
die auszuführenden Arbeiten überprüfen (§4 BetrSichV).
2. Die maximale Standhöhe beträgt nach DIN EN 1004
• innerhalb von Gebäuden 12,00 m
• außerhalb von Gebäuden 8,00 m
Die Ballastierungs- und Bauteilangaben in den dafür entsprechenden
Kapiteln sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung besteht Unfallgefahr
und die Stand- und Tragsicherheit sind nicht mehr gewährleistet.
Kann das gewählte Gerüst nicht in den beschriebenen Aufbauvarianten
errichtet werden, ist für das Gerüst oder einzelne Bereiche davon eine
gesonderte Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung vorzuneh-
men.
3. Der Auf-, Um- oder Abbau des Fahrgerüstes gemäß der vorlie-
genden Aufbau- und Verwendungsanleitung darf nur unter Aufsicht
einer befähigten Person oder von fachlich geeigneten Beschäftigten
nach spezieller Unterweisung durchgeführt werden. Es dürfen nur die
in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung gezeigten Gerüsttypen
errichtet und somit auch verwendet werden. Das Gerüst muss
vor, nach oder während der Montage jedoch spätestens vor der
Inbetriebnahme geprüft werden (§14 BetrSichV). Während des Auf-,
Um- oder Abbaus ist das Fahrgerüst mit dem Verbotszeichen „Zutritt
verboten“ zu kennzeichnen (BetrSichV Anhang1, Abs. 3).
4. Vor dem Einbau sind alle Teile auf ihre einwandfreie Beschaffenheit
zu überprüfen. Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile der fahrbaren
Layher Arbeitsbühnen-Systeme verwendet werden. Gerüstteile wie
Einrastklauen und Rohrverbinder sind nach Gebrauch von Schmutz zu
reinigen. Gerüstbauteile sind beim LKW-Transport gegen Verrutschen
und Stöße zu sichern. Gerüstbauteile sind so zu handhaben, dass
sie nicht beschädigt werden. Wandabstützung und Anbringung der
Ballastgewichte siehe Kapitel „Gerüsttypen” dieser Aufbau- und Ver-
wendungsanleitung.
5. Zur Errichtung der oberen Fahrgerüstabschnitte sind die Einzelteile
von Ebene zu Ebene hochzugeben. Werkzeuge und Materialien gerin-
gen Umfangs sind am Körper mitzuführen, ansonsten mit Transportsei-
len auf die Arbeitsebene hochzuziehen.
6. Die Standleiterstöße sind immer mit Federsteckern zu sichern.
7. Das Gerüst ist durch die Ausgleichsspindeln lotrecht zu stellen.
8. Die Standsicherheit muss in jeder Phase der Montage sichergestellt
werden.
9. An Zwischenbühnen, die nur für den Aufstieg genutzt werden,
kann auf Bordbretter verzichtet werden. Für Kleingerüste, bei denen
die Höhe der Belagfläche mehr als 1,00 m hoch ist, muss eine Einrich-
tung vorhanden sein, die ein Anbringen eines Seitenschutzes nach
DIN EN 1004 ermöglicht.
10. Der Aufstieg zur Arbeitsbühne ist nur auf der Gerüstinnenseite ge-
stattet.
11. Es darf nicht gleichzeitig auf zwei oder mehreren Arbeitsebenen
gearbeitet werden. Bei Abweichungen ist Rückfrage mit dem Hersteller
zu halten. Beim Arbeiten auf mehreren Ebenen müssen diese komplett
mit 3-teiligem Seitenschutz ausgerüstet sein.
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