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Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge wie der Aufbau
(siehe Seite 16).
Beim Abbau sind die jeweiligen Aussteifungs elemente wie
Diagonalen, Rückenlehnen oder Durchstiegsbrücken erst zu ent-
fernen, wenn die darüberliegenden Grundgerüste abgebaut sind.
Zum Ausheben der einzelnen Teile werden die Schließ bügel der
Einrastklauen durch Drücken geöffnet.
Es müssen beim Auf- und Abbau Systemböden oder Gerüstbohlen
nach DIN 4420-3 (Mindestabmessung 28 x 4,5 x 220 cm) als
Hilfsboden im Höhenabstand von max. 2,0 m eingebaut werden.
Diese Hilfsböden dienen als sichere Standfläche für den Auf- und
Abbau und müssen nach dem Aufbau wieder entfernt werden.
Die jeweilige Standfläche ist voll auszulegen.
Die roten Schließbügel der Böden ermöglichen den mühelosen Ein-
und Ausbau durch eine Person; sie sind zuerst zu lösen und der Belag
mit den geöffneten Bügeln auf die Sprosse aufzulegen, dann erst wer-
den die gegen überliegenden Bügel gelöst und der Belag ausge hoben.
8. ABBAUFOLGE
nach DIN EN 1004
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