April 2015 © gEBRAUChSANWEISUNg | JEE-O shower pag. 13
3. Garantiedauer
Die Garantiedauer beträgt 2 Jahre ab dem Kaufdatum des Produkts. Bei Inanspruchnahme einer
garantieleistung ist die Kaufquittung - auf der das Kaufdatum deutlich zu erkennen sein muss -
vorzulegen und eine (vorschriftsmäßige) jährliche Wartung nachzuweisen. Regelmäßiger Unterhalt
ist unerlässlich. Die jährliche Unterhaltsfrequenz hängt vom Standort der JEE-O-Dusche ab. Die
garantiedauer wird durch Reparaturen oder die Lieferung von Ersatzteilen nicht erneuert oder
verlängert.
4. garantieleistungen
4.1. Innerhalb der vorgenannten Garantiedauer von 2 Jahren beseitigen wir alle Mängel des
Produkts, die auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, für den der hersteller verant-
wortlich ist (Beschränkungen siehe 4.5, 4.6). Der Kundendienst prüft sodann das Produkt und
entscheidet nach eigenem Ermessen, ob der Mangel unter die Garantie fällt.
4.2. Die Beseitigung des Mangels geschieht in der Weise, dass nach unserem Ermessen schadhafte
Teile repariert oder durch neue Teile ersetzt werden, wobei die ersetzten Teile in unser Eigentum
übergehen.
4.3. Während der unter Punkt 3 genannten Garantiedauer werden die zur Beseitigung des Mangels
erforderlichen Ersatzteile, der Arbeitslohn, die Transport- und verpackungskosten (vorausgesetzt,
dass das Produkt für die Reparatur - ohne zusätzlichen Aufwand - leicht erreichbar ist) nicht in
Rechnung gestellt. Anfahrtskosten werden nur nach Ablauf des ersten Jahres der
garantiedauer berechnet.
4.4. Kann ein berechtigter Mangel mit den zur verfügung stehenden Mitteln nicht innerhalb einer
angemessenen Frist behoben oder die Reparatur nicht von uns durchgeführt werden oder treten
unzulässige Verzögerungen auf, sind wir bereit, das Produkt kostenlos zu ersetzen. Wir bestimmen
nach eigenem Ermessen, welches Produkt als Ersatz geeignet ist.
4.5. Von Garantieleistungen ausgenommen sind:
Willkürlich oder fahrlässig verursachte Beschädigungen und Defekte. Schäden, die durch die Nicht-
beachtung der geltenden Montage- und Wartungsvorschriften oder der schriftlichen Informationen
über den Anwendungsbereich unserer Produkte entstanden sind. Störungen, die auf versch-
mutzung oder Verkalkung der Produkte oder deren Teile sowie durch Frostschäden infolge der
Anwendung im Außenbereich entstanden sind.
4.6. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Arbeiten von nicht autorisierten Personen durchgeführt
werden oder fremde Ersatzteile verwendet werden.
4.7. Die demontierten defekten Teile/Produkte sind mit einem Begleitschreiben franko an uns
zurückzuschicken.
5. Schadensfälle
Sind Schäden an Gütern oder Personen entstanden und besteht die Vermutung, dass eines un-
serer Produkte diese verursacht hat, ist dies uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit unsere
Haftpflichtversicherung unterrichtet werden kann. Das betreffende Produkt ist uns zur Beurteilung
zuzusenden.