DEUTSCH
Teil 2 - FÜR DEN INSTALLATEUR
Die Maschine in der Nähe der Anschlüsse aufstellen.
Während der Installation die Maschine gut ausrichten, um die gute Funktion der Maschine zu
gewährleisten.
Unsere Firma ist von jeglicher Verantwortung für eventuelle Schäden befreit, die auf
Nichtbeachtung nachstehend aufgeführter Normen zurückzuführen sind.
Zum korrekten Aufstellen und Anschluß der Maschine, sich an das Schema auf Seite 30 halten.
ELEKTRISCHER ANSCHLUß
Prüfen, daß die auf dem Typenschild
angegebene Maschinenspannung dem der
Netzversorgung entspricht.
Außerdem prüfen, daß der Schutz, die
Netzversorgung und der Stecker richtig
bemessen sind, um die geforderte
Maximallast zu tragen.
Dem Gerät muß bauseitig ein allpoliger
Schalter mit mindestens 3 mm
Kontaktöffnungsweite vorgeschaltet
werden. Die Absicherung des Gerätes muß
16 A
betragen.
Die Anschlußleitung muß mindestens vom
Typ
H07RN-F
sein und der Nennquerschnitt
muß der Tabelle entsprechen:
Querschnitt Nennstrom
mm² A
0,75
< 6
1
6 ÷ 10
1,5
10 ÷ 16
2,5
16 ÷ 25
DAS GERÄT MUß ORDNUNGSGEMÄß
GEERDET WERDEN.
" DAS GERÄT IST IN EIN
POTENTIONALAUSGLEICHSSYSTEM
EINZUBEZIEHEN. DER
ANSCHLUßBOLZEN BEFINDET SICH AUF
DER GERÄTERÜCKSEITE. DIE
WIRKSAMKEIT DES
POTENTIONALAUSGLEICHES MUß, WIE
IN
VDE 0190
ANGEGEBEN, GEPRÜFT
WERDEN ".
Die elektrische Sicherheit der Maschine ist
nur gewährleistet, wenn sie wie folgt
angeschlossen wird.
Es ist notwendig, die Maschine an ein
funktionierendes Erdungsnetz, wie von den
gültigen elektrischen Sicherheitsnormen
vorgesehen, anzuschließen. Diese
Eigenschaft prüfen, und im Zweifelsfall eine
Netzüberprüfung von qualifiziertem Personal
durchführen lassen.
Außerdem muß die Maschine in ein
Äquipotenzialsystem eingeschlossen sein,
dessen Funktion nach den gültigen Normen
geprüft werden muß.
Die Verbindung wird über eine Schraube
vorgenommen, die durch ein Schild an der
Maschinenrückseite gekennzeichnet ist
(
).
DIE MASCHINE MUSS AN EINEN
FUNKTIONIERENDEN ERDSTECKER
ANGESCHLOSSEN SEIN
Der Hersteller ist von jeglicher
Verantwortung für eventuelle Schäden
befreit, die auf das Fehlen eines
Erdungsnetzes zurückzuführen sind.