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6.4 Entsorgung
Entleerungsintervalle:
Soweit nicht anders bestimmt, gelten folgende Entleerungs-
intervalle des Klärschlamms (aus der Vorklärkammer):
Bei 70% der Aufnahmemenge der Kleinkläranlage, das ent-
spricht ca. 80 cm, ist der Inhalt des Schlammfanges durch
einen Entsorgungsfachbetrieb zu entsorgen (Messung siehe
6.2 Eigenkontrolle des Betreibers oder durch Wartungs-
firma).
Achtung: Nur eine rechtzeitige Entsorgung der Anlage
gewährleistet eine richtige Funktion.
Aus diesem Grunde sollte mit einem fachkundigen Unter-
nehmen ein Entsorgungsvertrag abgeschlossen werden.
Durchführung der Entsorgung
In der Vorklärkammer sammelt sich Klärschlamm an. Dieser
muss entsorgt werden.
Zum Aus- und Einheben der Schachtabdeckung mitgelie-
ferte Aushebeschlüssel verwenden.
• Schachtabdeckung abnehmen.
• Mit Saugschlauch des Entsorgungsfahrzeuges den
Schlammfang bzw. die Vorklärkammer bis auf geringe
Restmenge entleeren.
• Behälterwände mit Klarwasser reinigen.
• Behälter bis zu einer Höhe von 1,2 m mit Klarwasser
befüllen.
• Auflagering für Abdeckung säubern.
• Schachtabdeckung auflegen.
Wichtiger Hinweis:
KESSEL empfiehlt, bei der Entsorgung des Schlammfangs
bzw. der Vorklärkammer (insbesondere bei eher unterlastig
betriebenen Anlagen), ca. 25 bis 30 cm Füllstandshöhe an
Restschlamm in der Anlage zu belassen, um dem Belebt-
schlamm in der Zeit nach der Entsorgung, noch genügend
Nährstoffe zuführen zu können. Eine komplette Entsorgung
kann dazu führen, daß die Menge an Belebtschlamm auf-
grund Nährstoffmangels abnimmt und die Reinigungsleis-
tung der Anlage reduziert wird.
Weiterhin wird empfohlen, die Entsorgung der Anlage nach
Möglichkeit während der Sommermonate durchführen zu
lassen. Der entsorgungsbedingte Rückgang an Bakterien-
kulturen reproduziert sich während der Sommermonate
schneller als im Winterhalbjahr.
6. Betrieb und Entsorgung
Der Schlammfang, der regelmäßig zu entsorgen ist, befindet sich auf der
Zulaufseite
des Behälters.
Zulauf
Auslauf
ACHTUNG:
Die Belebungskammer befindet sich unterhalb der Rohrleitung, die das Abwasser aus der Anlage abfließen läßt (Auslauf).
Der Belebtschlamm in der Kammer darunter darf unter keinen Umständen entsorgt werden! Achten Sie darauf, dass bei
der Entsorgung keine Einbauteile beschädigt werden.
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