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Die verlängerte Garantie bezieht sich nicht auf Karbonrahmen und bei vollständig gefeder-
ten Rahmen bezieht sich die verlängerte Garantie nicht, sowohl auf die hintere Drosselein-
heit, wie auch auf keine beweglichen Rahmeneinbettungen (Schwingen, Bolzen).
Eine unvermeidliche Voraussetzung für die Rechtsentstehung aus der verlängerten Garantie
für den Fahrradrahmen ist nämlich, dass alle oben genannten Bedingungen ausnahmslos er-
füllt werden. Falls welche auch immer der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt wird, und
zwar nur teilweise, entstehen keine Rechte aus der verlängerten Garantie.
Der Hersteller haftet dafür, dass er im Verlauf der verlängerten Garantiefrist die Kosten für den
Rahmenumtausch, dessen Mangelursache ein Material- oder Produktionsfehler ist trägt. Der
Hersteller erklärt ausdrücklich, dass im Verlauf der verlängerten Garantiefrist keine weiteren
Rechte, als das Recht für den Rahmenumtausch am Fahrrad, unter den Bedingungen definiert
in diesem Garantieschein im Kapitel „Verlängerte Garantie für Fahrradrahmen“ für den Käufer
– oben genannten Erstbesitzer des Fahrrads - entstehen und der Hersteller keine weiteren
Rechte durch die verlängerte Garantie gewährleistet.
Aus dem Grund der begrenzten Zugänglichkeit des Ursprungsmodells, was den reklamierten
Rahmen angeht, kann die Lieferzeit für den neuen Rahmen länger als 30 Tage betragen, wobei
sich der Hersteller verpflichtet, dass diese laut seinen Möglichkeit so kurz wie möglich sein
wird. Der Hersteller behält das Recht vor, einen Rahmen aus der aktuellen Produktion mit
ähnlichen technischen Parametern in gleicher Qualität, jedoch nicht gleicher Farbe zu liefern.
Die Kontaktperson, bei der die verlängerte Garantie geltend gemacht wird ist der Fahrrad-
verkäufer – der Verkäufer ist berechtigt zu entscheiden, ob die Reklamation anerkannt und
wie diese erledigt wird.
Diese über den Standard hinausgehende Garantiefrist ist ein freiwilliger Akt der Firma KELLYS
BICYCLES s.r.o. und auf diese beziehen sich die Bestimmungen aus dem BGB oder anderen
allgemein gültigen Rechtsvorschriften nicht, jedoch gelten für diese ausschließlich die Bedin-
gungen angeführt in diesem Garantieschein, im Kapitel „Verlängerte Garantie für Fahrradrah-
men“.
Die Rechte aus der verlängerten Garantie für den Fahrradrahmen werden erlöschen, falls diese
nicht im oben definierten Zeitraum der verlängerten Garantiefrist geltend gemacht werden.
bedienungs
anleitung
D
JUNIOR
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Das vorgelegte Fahrrad zur Reklamation muss in unveränderter Farbkombination sein und
der reklamierte Rahmen darf nicht zum Zweck der Reklamation selbstständig (demontiert)
vorgelegt werden. Die Komponenten oder Komponentenaufstellungen, falls diese während
der Fahrradnutzung geändert werden, müssen in Übereinstimmung mit der ursprünglichen
Fahrradspezifikation sein,
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Der Gegenstand der verlängerten Garantie ist nur die Rahmenkonstruktion, nicht der Rah-
menlack,
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Die Kosten für Fahrradkomponenten, welche infolge der veränderten Rohrdurchmesser des
getauschten Rahmen unvermeidlich ausgetauscht werden müssen und die Servicearbeiten
damit verbunden, trägt der Käufer (Erstbesitzer),
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