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• Es ist für die Sicherheit des Benutzers von wesentlicher Bedeutung, dass der Wiederverkäufer der Ausrüs-
tung, wenn das Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes weiterverkauft wird, die Anleitun-
gen für die Bedienung, die Wartung, für die wiederkehrende Inspektion und die Reparatur in der Sprache des
Landes, in dem das Produkt eingesetzt werden soll, beilegt.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, wenn Zweifel
an ihrer Beschaffenheit für den sicheren Einsatz bestehen, und sie darf erst wieder nach einer schriftlichen
Bestätigung durch den Ausrüstungshersteller oder seinen Vertreter nach Durchführung einer detaillierten In-
spektion benutzt werden.
• Die persönliche Schutzausrüstung ist unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen und zu vernichten (oder es
sind andere Verfahren nach der detaillierten Anweisung in der Bedienungsanleitung zu durchlaufen), wenn sie
zum Auffangen eines Absturzes verwendet wurde.
• Ein Auffanggurt (gemäß EN 361) ist die einzige zulässige Körperhaltevorrichtung, die in einem Absturzsiche-
rungssystem verwendet werden darf.
• Verwenden Sie am Auffanggurt nur Anschlagpunkte, die mit dem Großbuchstaben „A“ gekennzeichnet sind,
um ein Absturzsicherungssystem anzubringen.
• Die Anschlagvorrichtung oder der Anschlagpunkt für das Absturzsicherungssystem ist immer so zu positio-
nieren und die Arbeiten sind so durchzuführen, dass sowohl das Absturzrisiko als auch die mögliche Fallhöhe
minimiert werden. Die Anschlagvorrichtung/Der Anschlagpunkt muss über der Position des Benutzers platziert
werden. Die Form und die Konstruktion der Anschlagvorrichtung/des Anschlagpunktes darf keine selbst-
ständige Trennung der Ausrüstung zulassen. Die minimale statische Festigkeit der Anschlagvorrichtung/des
Anschlagpunktes beträgt 12 kN. Es wird empfohlen, zertifizierte und markierte Anschlagpunkte für bauliche
Einrichtungen gemäß EN795 zu verwenden.
• Es ist zwingend erforderlich, den unter dem Benutzer am Arbeitsplatz benötigten Freiraum vor jeder Nutzung
des Absturzsicherungssystems zu überprüfen, damit es im Falle eines Absturzes nicht zu einer Kollision mit
dem Boden oder einem anderen Hindernis auf dem Absturzweg kommt. Der erforderliche Wert für den Frei-
raum ist aus der Bedienungsanleitung der benutzten Ausrüstung zu entnehmen.
• Es gibt viele Gefahren, die die Leistung der Ausrüstung und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen
beeinträchtigen können, die bei der Benutzung der Ausrüstung zu beachten sind, insbesondere: - ein Schleifen
oder eine Schlaufenbildung der Seile oder Rettungsleinen über scharfe Kanten, - jegliche Defekte wie Schnitte,
Abrieb, Korrosion, - Witterungseinflüsse, - Pendelabstürze, - extreme Temperaturen, - chemische Reagenzien,
elektrische Leitfähigkeit.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss in der Verpackung transportiert werden (z. B.: in einem Beutel aus
feuchtigkeitsbeständigem Stoff oder in einem Folienbeutel oder in Kisten aus Stahl oder Kunststoff), um sie vor
Beschädigung oder Feuchtigkeit zu schützen.
• Die Ausrüstung kann gereinigt werden, ohne die Herstellungsmaterialien der Ausrüstung zu beeinträchtigen.
Verwenden Sie für Textilprodukte milde Reinigungsmittel für empfindliche Textilien, waschen Sie diese von
Hand oder in der Maschine und spülen Sie sie mit Wasser ab. Bei Falldämpfern verwenden Sie nur ein feuchtes
Tuch, um Schmutz zu entfernen. Es ist verboten, Falldämpfer in Wasser einzutauchen. Kunststoffteile können
nur mit Wasser gereinigt werden. Wenn die Ausrüstung durch den Gebrauch oder die ordnungsgemäße Rei-
nigung nass wird, muss sie auf natürliche Weise trocknen können und von direkter Hitze ferngehalten werden.
Bei metallischen Produkten können einige mechanische Teile (Feder, Stift, Scharnier usw.) regelmäßig leicht
geschmiert werden, um ein besseres Arbeiten zu gewährleisten.
• Die persönliche Schutzausrüstung ist lose verpackt, an einem gut belüfteten Ort zu lagern, geschützt vor
direktem Licht und ultraviolettem Abbau, feuchter Umgebung, scharfen Kanten, extremen Temperaturen und
korrosiven oder aggressiven Substanzen.
• Die Verwendung des Haltegurtes in Verbindung mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
muss mit den Anweisungen in der Bedienungsanleitung zu dieser Ausrüstung und den folgenden geltenden
Normen vereinbar sein:
- EN353-1, EN353-2, EN355, EN354, EN360 - für Absturzsicherungssysteme;
- EN358 - für Arbeitsplatzpositionierungssysteme;
- EN362 - für Verbindungselemente;
- EN1496, EN341 - für Rettungsgeräte;
- EN795 - für Anschlageinrichtungen.