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DIE WESENTLICHEN GRUNDSÄTZE FÜR DIE BENUTZER VON PERSÖNLICHER ABSTURZSCHUTZAU-
SRÜSTUNG:
• Eine persönliche Schutzausrüstung darf nur von einer Person benutzt werden, die für ihren sicheren Gebrau-
ch ausgebildet und sachkundig ist.
• Eine persönliche Schutzausrüstung darf nicht von einer Person mit einem Gesundheitszustand verwendet
werden, der die Sicherheit des Ausrüstungsbenutzers im Normal- und Notbetrieb beeinträchtigen könnte.
• Es muss ein Rettungsplan vorhanden sein, um Notfälle zu bewältigen, die sich während der Arbeiten ergeben
könnten.
• Wenn Sie in einer PSA aufgehängt sind (z. B. nach dem Auffangen eines Absturzes), achten Sie auf die
Symptome eines Hängetraumas.
• Um die Symptome eines Hängetraumas zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass der richtige Rettungsplan
einsatzbereit ist. Es wird empfohlen, Fußschlaufen zu verwenden.
• Es ist verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers Änderungen oder Ergänzungen an
der Ausrüstung vorzunehmen.
• Reparaturen dürfen nur vom Ausrüstungshersteller oder seinem zertifizierten Vertreter durchgeführt werden.
• Eine persönliche Schutzausrüstung darf nicht außerhalb ihres Einsatzbereichs oder für einen anderen Zweck
als den, für den sie bestimmt ist, verwendet werden.
• Eine persönliche Schutzausrüstung sollte ein persönliches Thema sein.
• Vor dem Gebrauch ist die Kompatibilität der zu einem Absturzsicherungssystem montierten Geräte zu überp-
rüfen. Überprüfen Sie regelmäßig die Verbindungen und Einstellungen der Ausrüstungskomponenten, um ein
unbeabsichtigtes Lösen oder Trennen der Komponenten zu vermeiden.
• Es ist verboten, Kombinationen von Ausrüstungsgegenständen zu verwenden, bei denen die sichere Fun-
ktion eines Gegenstandes von der sicheren Funktion eines anderen abhängt oder diese beeinträchtigt.
• Vor jeder Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung ist eine Vorabkontrolle der Ausrüstung durch-
zuführen, um sicherzustellen, dass diese in einem betriebsbereiten Zustand ist und vor der Verwendung
ordnungsgemäß funktioniert.
• Bei der Überprüfung vor dem Gebrauch müssen alle Elemente der Ausrüstung auf Beschädigungen, üb-
ermäßigen Verschleiß, Korrosion, Abrieb, Schnitte oder falsches Funktionieren überprüft werden. Dabei ist
insbesondere Folgendes zu beachten:
- bei Auffanggurten und Gurten - die Schnallen, Einstellelemente, Anschlagpunkte, das Gurtband, die Nähte,
die Schlaufen;
- bei Falldämpfern - die Anschlagschlaufen, das Gurtband, die Nähte, das Gehäuse, die Verbindungselemente;
- bei Stoffseilen oder Rettungsleinen oder Führungen - das Seil, die Schlaufen, Kauschen, Verbindungselemen-
te, das Einstellelement, die Spleiße;
- bei Stahlseilen oder Rettungsleinen oder Führungen - das Seil, die Drähte, Klemmen, Klemmringe, Schlaufen,
Kauschen, Verbindungselemente, Einstellelemente;
- bei Höhensicherungsgeräten - das Seil oder Gurtband, der Retraktor und das ordnungsgemäße Funktionie-
ren der Bremse, das Gehäuse, der Falldämpfer, das Verbindungselement;
- bei mitlaufenden Auffanggeräten - der Korpus des Auffanggerätes, die Gleitfunktion, das Funktionieren des
Blockademechanismus, die Nieten und Schrauben, das Verbindungselement, der Falldämpfer;
- bei metallischen Bauteilen (Verbindungselementen, Haken, Ankern) - der Tragekörper, die Nieten, die Haup-
tklinke, das Funktionieren des Blockademechanismus.
• Nach jeweils 12-monatiger Nutzung muss die persönliche Schutzausrüstung zur Durchführung einer wieder-
kehrenden Detailinspektion außer Betrieb genommen werden. Die wiederkehrende Inspektion muss von einer
für wiederkehrende Inspektionen sachkundigen Person durchgeführt werden. Die wiederkehrende Inspektion
kann auch vom Hersteller oder seinem autorisierten Vertreter durchgeführt werden.
• Bei einigen Typen einer komplexen Ausrüstung, z. B. bei einigen Typen von Höhensicherungsgeräten, darf die
jährliche Inspektion nur vom Hersteller oder seinem autorisierten Vertreter durchgeführt werden.
• Regelmäßige wiederkehrende Inspektionen sind für die Wartung der Ausrüstung und die Sicherheit der
Benutzer unerlässlich, die von der fortdauernden Effizienz und Langlebigkeit der Ausrüstung abhängt.
• Während der wiederkehrenden Inspektion muss die Lesbarkeit der Ausrüstungskennzeichnung überprüft
werden. Verwenden Sie keine Ausrüstung mit einer unleserlichen Kennzeichnung.