2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden bis zu der Betrag, den Sie
für die betreffende Maschine bezahlt haben.
Anwendbarkeit für Programmentwickler und Unterauftragnehmer (ungeändert).
FRANCE: Haftungsbeschränkung: Der zweite Satz des ersten Absatzes dieses
Abschnitts wird folgt ersetzt:
Die IBM ist in solchen Fällen, unabhängig davon, aus welchem Grund Sie
Schadensersatz verlangen können, höchstens für folgenden Schadensersatz haftbar:
(Unterziffern 1 und 2 unverändert).
DEUTSCHLAND: Die IBM Garantie für Maschinen: Der folgende Satz ersetzt den
ersten Satz im ersten Absatz dieses Abschnitts:
Die Garantie für eine IBM Maschine umfaßt die Funktionalität einer Maschine bei
normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit ihren
Spezifikationen.
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Der Garantiezeitraum für Maschinen beträgt mindestens sechs Monate.
Sind IBM oder der Wiederverkäufer nicht in der Lage, die IBM Maschine zu
reparieren, können Sie nach Ihrer Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend
der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die
Rückgängigmachung des Vertrages hinsichtlich der betroffenen Maschine verlangen
und sich den bezahlten Kaufpreis rückerstatten lassen.
Umfang der Garantieleistungen: Der zweite Absatz entfällt.
Garantieservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Während des Garantiezeitraums übernimmt IBM die Kosten für den Hin-und
Rücktransport der Maschine, wenn sie bei der IBM repariert wird.
Produktionsstand: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt:
Jede Maschine ist fabrikneu hergestellt. Sie kann neben neuen auch
wiederverwendete Teile enthalten.
Haftungsbeschränkung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse entfallen
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei zugesicherten Eigenschaften.
In der Unterziffer 2 wird der Betrag von “100.000 US-Dollar” durch “1.000.000 DM.”
ersetzt.
Das Ende des ersten Absatzes von Klausel 2 wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
IRELAND: Umfang der Garantieleistungen: Dieser Abschnitt wird wie folgt ersetzt:
Mit Ausnahme der in dieser Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche
sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch
stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die
Allgemeingültigkeit des oben gesagten. Ausgeschlossen sind weiterhin alle Ansprüche
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