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DEUTSCH
Abb. 6
7. WASSER- UND ABWASSERANSCHLÜSSE
– Siehe Abbildung 6
WARNUNG
Damit die Pumpe nicht beschädigt wird, darf die
Eismaschine nicht betrieben werden, wenn das
Wasser ABGESTELLT ist oder wenn der Druck
unter 0,7 bar abfällt. Die Eismaschine erst
wieder einschalten, wenn der korrekte Wasser-
druck vorhanden ist.
• Für diese Eismaschine darf nur Trinkwasser
verwendet werden.
• Die Maschine ist nur von einer qualifizierten Person
an das Wasser anzuschließen.
• Der Wasseranschluß hat ein Rohrinnengewinde ½".
• In der Wasserleitung sollten ein Absperr- und ein
Ablaßventil installiert werden. Für das Absperrventil
wird ein Kugelhahn empfohlen. Wenn ein anderes
Ventil als ein Kugelhahn verwendet wird, sollte
dessen Mindestöffnung nicht kleiner als der
Innendurchmesser der Wasserleitung sein, da dies
sonst zu einem verringerten Durchfluß führen kann,
was wiederum zu einer schlechten Entfrostung und/
oder Zufrieren führen kann. Für die Wasserleitung
wird eine Kupferleitung mit einem Außendurchmesser
von mindestens 13 mm empfohlen.
• Der Wasserdruck sollte mindestens 0,7 bar und
maximal 8 bar betragen. Wenn der Druck 8
bar überschreitet, ist ein Druckreduzierventil zu
verwenden. Den Druck NICHT durch Zudrehen des
Anschlußhahns verringern.
• Der Abflußanschluß für die Eismaschine und den
Vorratsbehälter hat ein Rohrinnengewinde ¾".
Der Kondensatablauf ist eine Leitung mit 10 mm
Innendurchmesser. Der Abfluß der Eismaschine und
der Kondensatorabflußanschluß müssen separat
vom Behälterablauf angeschlossen werden. Der
Wasserbehälterablauf ist zu entlüften, damit während
des Ausgabezyklus ein ausreichender Durchfluß
erreicht wird. (Siehe Abb. 6).
• KEINE Lötverbindungen verwenden, da die internen
Anschlüsse von Eismaschine/Behälter durch Wärme
beschädigt werden können.
• Die Abflüsse müssen ein Gefälle von 2 cm pro
30 cm Länge aufweisen, damit ein guter Durchfluß
erzielt wird.
• Die Abflüsse sind nicht direkt an das Abwassersystem
anzuschließen. Zwischen dem Ende der Abflußleitung
der Eismaschine oder des Eisbehälters und dem
Bodenablauf sollte ein vertikaler Mindestabstand von
5 cm vorhanden sein. (Siehe Abb. 6).
• Die Eismaschine ist entsprechend den geltenden
Vorschriften von Bund, Ländern und Gemeinden zu
installieren.