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ne Grenzen hinaus oder für eine andere als die vorgesehene Anwendung verwendet werden. Ver-
bindungsmittel aus Synthetikfasergurt oder -seil mit Schlaufe und/oder Spleiße mit oder ohne
Verbindungselementen (cf. EN 362). Speziell für die Verwendung in Verbindung mit einem Auf-
fanggurt (Konformität mit EN 361) als Auffangsystem (Konformität mit EN 363) konzipiert. In-
formationen zum Material finden Sie auf der Gerätekennzeichnung. Das Verbindungsmittel sollte
nicht über seine Grenzen hinaus oder für eine andere als die vorgesehene Anwendung verwendet
werden.
GEBRAUCH
• Das Verbindungsmittel bzw. Manyard darf nur an ihren hierzu vorgesehenen Enden ange-
schlossen werden,
• Bei einem Y-förmigen Verbindungsmittel verbinden Sie den Verankerungspunkt Ihres Gurt-
zeugs gemäß EN 361 und dann die Enden B und B ‘mit dem Strukturanker.
• Der Energieabsorber wird alleine in Kombination mit Verbindern und / oder einer EN 354-Ver-
bindungsleine verwendet, um ein Fallschutzverbindungsmittel mit einer Länge von höchstens
2 m zu bilden.
• Das Verbindungsmittel bzw. Manyard darf nicht verknotet werden,
• Das Verbindungsmittel bzw. Manyard vor scharfen Kanten schützen, die sie bei einem Sturz
beschädigen könnten,
• Zwei Verbindungsmittel & Manyards dürfen nicht miteinander verknüpft werden,
• Verwenden Sie keine Verbindungsmittel ohne Energieabsorber als Absturzsicherungssystem.
• Die MAXIMALE Länge zwischen Anschlagpunkt und Befestigungspunkt am Gurtzeug darf
NIEMALS mehr als 2,00 m betragen,
• Darauf achten, dass das Verbindungsmittel bzw. Manyard nicht zu locker ist,
• Wenn der Falldämpfer im Verbindungsmittel integriert ist und die Gesamtlänge (Verbindungs-
Falldämpfer) weniger als 2 m beträgt, darf diese Länge durch Anbringen weiterer Ver-
bindungsmittel nicht verändert werden,
• Das Verbindungsmittel nicht als Bedien- oder Lastenseil benutzen,
• Während des Einsatzes sind die Regulier- und/oder Befestigungsteile der Verbindungsleine
regelmäßig zu kontrollieren.
Es wird dem Benutzer empfohlen, wenn die Länge eines Verbindungsbandes angepasst wird, um
Sturzgefahr zu vermeiden, sich nicht in einen Bereich zu bewegen, in dem Sturzgefahr besteht.
• Um die Gefahr eines Absturzes zu vermeiden wird bei der Einstellung der Länge einer Ver-
bindungsleine dem Benutzer empfohlen, sich nicht in einem Bereich zu bewegen, in dem die
Gefahr eines Absturzes besteht.
ÜBERPRÜFUNG
Vor jedem Gebrauch die PSA auf ihren einwandfreien Zustand hin einer gründlichen Sichtprüfung
unterziehen und alle Vorkehrungen für eine eventuelle Rettung unter einwandfreien Sicherheits-
bedingungen treffen. Bei Verschmutzung Ihres Produktes den Hersteller oder seinen Händler zu
Rate ziehen. Falls Sie am Sicherheitszustand eines Produktes zweifeln oder wenn das Produkt be-
reits zum Auffangen eines Sturzes gedient hat, muss die PSA im Interesse Ihrer Sicherheit aus dem
Einsatz genommen und zur Überprüfung bzw. Vernichtung an den Hersteller oder eine zuständige
Reparaturstelle eingeschickt werden. Niemals versuchen, selbst eine PSA zu verändern oder aus-
zubessern, nur der Hersteller oder eine zugelassene Reparaturstelle ist zur Ausführung derartiger
Ausbesserungen befugt.
Den Gebrauchszustand des Verbindungsmittels bzw. Manyard wie folgt kontrollieren:
• Anrisse oder Einschnitte an den Textilteilen, Verformung der Seilkauschen,
• Einwandfreier Zustand der Spleißen,
• Verbiegung oder Verschleiß der Karabiner,
• Einwandfreies Funktionieren der Karabiner,
• Einwandfreier Zustand der Metallteile,
• Beschädigungen (Risse, Verschleiß, Brandstellen usw. …) des Seils oder Gurtes.
• Kontrolle der Lesbarkeit der Kennzeichnung
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