06 | DEUTSCH
2.2. Verwendete Richtlinien und CE-Kennzeichnung
Unsere Anlagen unterliegen
•
verschiedenen EG-Richtlinien
•
verschiedenen harmonisierten Normen
•
diversen nationalen Normen
Die exakten Angaben über die verwendeten Richtlinien
und Normen entnehmen Sie der EG-Konformitätserklä-
rung am Anfang dieser Betriebsanleitung.
Weiterhin werden für die Verwendung, Montage und De-
montage des Produktes zusätzlich verschiedene nationa-
le Vorschriften als Grundlage vorausgesetzt. Dies wären
z.B. Unfallverhütungsvorschriften, VDE-Vorschriften, Ge-
rätesicherheitsgesetz, u.v.a. Das CE-Zeichen ist auf dem
Typenschild angebracht welches sich am Motorgehäuse
befindet.
2.3. Allgemeine Sicherheitshinweise
Beim Ein- bzw. Ausbau der Anlage darf nicht alleine gear-
beitet werden. Sämtliche Arbeiten (Montage, Demontage,
Wartung, Installation) dürfen nur bei abgeschalteter Anla-
ge erfolgen. Das Produkt muss vom Stromnetz getrennt
und gegen Wiedereinschalten gesichert werden. Alle sich
drehenden Teile müssen zum Stillstand gekommen sein.
Der Bediener hat jede auftretende Störung oder Unregel-
mäßigkeit sofort seinem Verantwortlichen zu melden.
Eine sofortige Stillsetzung durch den Bediener ist zwin-
gend erforderlich, wenn Mängel auftreten, welche die Si-
cherheit gefährden. Hierzu zählen:
•
Versagen der Sicherheits- und/oder Überwachungs-
einrichtungen
•
Beschädigung wichtiger Teile
•
Beschädigung von elektrischen Einrichtungen, Lei-
tungen und Isolationen.
•
Werkzeuge und andere Gegenstände sind nur an da-
für vorgesehenen Plätzen aufzubewahren, um eine
sichere Bedienung zu gewährleisten.
•
Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen muss für
eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
•
Bei Schweißarbeiten und/oder Arbeiten mit elektri-
schen Geräten ist sicher zu stellen, dass keine Explo-
sionsgefahr besteht.
•
Um Erstickung und Vergiftungen auszuschließen, ist
zu gewährleisten, dass hinreichend Sauerstoff am Ar-
beitsplatz vorhanden ist und dass keine giftigen Gase
im Arbeitsbereich vorkommen.
•
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen
alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder an-
gebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
•
Die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein
anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.Wir
weisen darauf hin, dass wir nach dem Produkthaf-
tungsgesetz für Schäden, die durch unser Gerät ver-
ursacht werden, wenn die Hinweise und Vorschriften
aus dieser Bedienungsanleitung nicht eingehalten
werden, nicht haften. Für Zubehörteile gelten die glei-
chen Bestimmungen.
Diese Hinweise sind unbedingt einzuhalten. Bei
Nichtbeachtung kann es zu Personenschäden und/
oder zu schweren Sachschäden kommen.
2.4. Bedienpersonal
Das gesamte Personal, welches an der Anlage arbeitet,
muss für diese Arbeiten qualifiziert sein. Das gesamte
Personal muss volljährig sein.
Als Grundlage für das Bedien- und Wartungspersonal
müssen zusätzlich auch die nationalen Unfallverhütungs-
vorschriften herangezogen werden. Es muss sicherge-
stellt werden, dass das Personal die Anweisungen in
dieser Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat, ggf.
muss diese Anleitung in der benötigten Sprache vom Her-
steller nachbestellt werden.
2.5. Elektrische Arbeiten
Unsere elektrischen Produkte werden mit Wechsel- oder
Drehstrom betrieben. Die örtlichen Vorschriften müssen
eingehalten werden. Für den Anschluss ist der Schaltplan
zu beachten. Die technischen Angaben müssen strikt ein-
gehalten werden!
Wenn eine Maschine durch eine Schutzvorrichtung abge-
schaltet wurde, darf diese erst nach der Behebung des
Fehlers wieder eingeschaltet werden.
Gefahr durch elektrischen Strom!
Durch unsachgemäßen Umgang mit Strom bei elek-
trischen Arbeiten droht Lebensgefahr! Diese Arbei-
ten dürfen nur vom qualifizierten Elektrofachmann
durchgeführt werden.
Vorsicht vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das Kabel
wird das Kabel beschädigt und unbrauchbar. Ferner
kann Wasser bis in den Anschlussraum oder Motor
eindringen und Schäden an Klemmen bzw. der Wick-
lung verursachen. Das Kabelende nie in das Förder-
medium oder eine andere Flüssigkeit eintauchen.
2.5.1. Elektrischer Anschluss
Der Bediener der Anlage muss über die Stromzuführung
und deren Abschaltmöglichkeiten unterwiesen sein. Beim
Anschluss der Anlage an die elektrische Schaltanlage, be-
sonders bei der Verwendung von z.B. Frequenzumrich-
tern und Sanftanlaufsteuerung sind zur Einhaltung der
EMV, die Vorschriften der Schaltgerätehersteller zu be-
achten. Eventuell sind für die Strom- und Steuerleitungen
gesonderte Abschirmungsmaßnahmen notwendig (z.B.
spezielle Kabel).
Der Anschluss darf nur vorgenommen werden, wenn die
Schaltgeräte den harmonisierten EU-Normen entspre-
chen. Mobilfunkgeräte können Störungen in der Anlage
verursachen.
2.5.2. Erdungsanschluss
Unsere Anlagen müssen grundsätzlich geerdet werden.
Besteht eine Möglichkeit, dass Personen mit der Anlage
und dem Fördermedium in Berührung kommen, muss
der geerdete Anschluss zusätzlich noch mit einer Fehler-
stromschutzvorrichtung abgesichert werden.
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