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Regelmäßige Inspektionen, Wartung, Kontrollen,
Revisionen und Einstellungen in regelmäßigen Intervallen
sind eine notwendige Voraussetzung zur Sicherstellung
der Sicherheit und hoher Leistung des Stromerzeugers.
In der Tabelle 5 ist ein Plan von Tätigkeiten angeführt, die
der Bediener in regelmäßigen Intervallen selbst durch
-
zuführen hat, und die nur eine autorisierte Werkstatt der
Marke
HERON®
durchführen darf.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf
eine Garantiereparatur sind Verkaufbelege und
Nachweise über durchgeführte Servicekontrollen
- Tätigkeiten - vorzulegen. Diese Aufzeichnungen
werden im zweiten Teil der Bedienungsanleitung
notiert, die als „Garantie und Service" bezeichnet
ist. Falls die Serviceaufzeichnungen nicht vorge-
legt werden, wird dies als Vernachlässigung der
Instandhaltung betrachtet, die einen Verlust der
Garantie nach den Garantiebedingungen zu Folge hat.
Bei einer Störung des Stromerzeugers und
Inanspruchnahme der kostenlosen Garantiereparatur
stellt die Nichteinhaltung dieser Servicetätigkeiten ei
-
nen Grund zur Ablehnung der Garantieleistung wegen
Vernachlässigung der Instandhaltung und Nichteinhaltung
der Bedienungsanleitung dar.
Zur Verlängerung der Lebensdauer vom
Stromerzeuger empfehlen wir nach 1200
Betriebsstunden eine Gesamtkontrolle und Reparatur
mit folgenden Schritten durchzuführen:
y
Dieselben Vorgänge gemäß Wartungsplan alle 200
Stunden und die folgenden Vorgänge, die nur von einem
autorisierten Heron®-Service ausgeführt werden dürfen:
y
Kontrolle der Kurbelwelle, Pleuelstange und des Kolbens
y
Kontrolle der Schmitzringe, Kohlebürsten der
Lichtmaschine oder der Wellenlager
WARTUNGSPLAN
•
HINWEIS
y
Die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle
gemäß Tabelle 4 kann zu einer Störung oder einer
Beschädigung des Stromerzeugers führen, die nicht
durch eine kostenlose Garantiereparatur gedeckt sind.
Führen Sie stets
nach angeführten Betriebsstunden durch Vor jedem
Gebrauch
Nach
den ersten
5 Betriebs-
stunden
Jede
50 Betriebs-
stunden
Jede 100
Betriebs-
stunden
Jede 300
Betriebs-
stunden
Wartungsgegenstand
Motoröl
Ölstandkontrolle
X
Austausch
X
(1)
X
Luftfilter
Zustandskontrolle
X
(2)
Reinigung
X
(2)
Zündkerze
Kontrolle,
Einstellung
X
Austausch
X
Ventilspiel
Kontrolle
- Einstellung
X
(3)
Kraftstoffleitung
Visuelle
Dichtheitskontrolle
X
(5)
Kontrolle,
ggf. Austausch
Jede 2 Kalenderjahre (Austausch je nach Bedarf) X
(3)
Treibstofftanksieb
Reinigung
Nach jeden 500 Betriebsstunden X
Treibstofftank
Reinigung
Nach jeden 500 Betriebsstunden X
(3)
Kraftstofffilter
(Abb.14, Position 1)
Austausch
X
Ölfilter
(Abb.14, Position 5)
Austausch
X
(3)
Verbrennungs-
kammer
Reinigung
Nach jeden 500 Betriebsstunden X
(3)
Treibstoffventil
Reinigung
X
Elektrischer Teil
Revision/Wartung
Jede 12 Monate ab Kaufdatum X
(4)
Tabelle 5
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