![Henkel 1447728 Operating Manual Download Page 19](http://html1.mh-extra.com/html/henkel/1447728/1447728_operating-manual_2123955019.webp)
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2 Gerätebeschreibung
2.1 Funktion
Das Steuergerät LED Linienstrahler versorgt die LEDs über das Anschlusskabel mit
konstanter elektrischer Energie.
Anzeigelampen auf der Vorderseite dienen zur visuellen Bestätigung, ob die LED-Werte
innerhalb oder außerhalb des zulässigen Bereichs liegen. Im Falle einer Temperaturstörung
wird die Stromversorgung automatisch abgeschaltet, um die LED-Linienstrahler zu schützen.
Wenn der Aushärtezyklus gestartet wird, strahlen die LEDs sofort Licht mit maximaler oder
nahezu maximaler Intensität ab.
Der Aushärtevorgang beginnt, wenn der Klebstoff unter den LEDs platziert wird. Der
Aushärtevorgang wird hauptsächlich von zwei Variablen bestimmt: der Bestrahlungszeit und
der Lichtstärke (Bestrahlungsstärke). Bei einer bestimmten Bestrahlungsstärke ist die für die
vollständige Aushärtung des Klebstoffes erforderliche Bestrahlungszeit in erster Linie
abhängig von den Eigenschaften des Klebstoffes und den optischen Eigenschaften des
Materials, das von dem einfallenden Licht durchdrungen wird.
Verfügbare Ausgangssignale
Bereit
Wenn der Dosierzyklus beendet und kein Fehler aufgetreten ist, schließt dieser Kontakt.
Fehler
Ein Fehler wird angezeigt mit der LED des entsprechenden Kanals 1-4. Er erscheint
ebenso als Signal an der Schnittstelle XS1. Die Fehlermeldung ist eine Sammelmeldung
für verschiedene, unten aufgeführte Fehler.
– LED-Überspannung
– Drahtbruch
Linienstrahler
– Übertemperatur Temperaturschalter
– Drahtbruch Temperaturschalter
– Lüfterfehler
Linienstrahler
Der Start des Aushärtevorgangs über die Taste ist nicht gesperrt, wenn ein Fehler
angezeigt wird.
Er ist gesperrt, wenn der Start über die Schnittstelle XS 1 (Fußschalter oder externes Signal
von einer übergeordneten Steuerung) ausgelöst wird.
Beide Signale sind als potentialfreie Kontakte an der XS 1 Start-Schnittstelle verfügbar, als
optische Anschlussmöglichkeit an eine übergeordnete Steuerung oder ein Warnlicht, siehe
Abschnitt 8.2.