SB01A
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A1020-4.0 en/de/fr
HBM
Qualifiziertes Personal
Dieses Gerät ist nur von qualifiziertem Personal ausschließlich entsprechend
der technischen Daten in Zusammenhang mit den nachstehend aufgeführten
Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften einzusetzen bzw. zu verwenden.
Bei der Verwendung sind zusätzlich die für den jeweiligen Anwendungsfall er
forderlichen Rechts‐ und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Sinngemäß gilt
dies auch bei Verwendung von Zubehör.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die mit Aufstellung, Montage, Inbe
triebsetzung und Betrieb des Produktes vertraut sind und die über die ihrer
Tätigkeit entsprechende Qualifikationen verfügen.
Wartungs‐ und Reparaturarbeiten am geöffneten Gerät unter Spannung dür
fen nur von einer ausgebildeten Person durchgeführt werden, die sich der vor
liegenden Gefahr bewusst ist.
VORSICHT
Inbetriebnahme und Installation sind nur von hierfür speziell
ausgebildetem Fachpersonal auszuführen.
Installation der Geräte außerhalb des Ex‐Bereiches.
S
Die Zenerbarrieren sind in der Schutzart IP20 aufgebaut und müssen bei
widrigen Umgebungsbedingungen, wie z. B. Spritzwasser oder Schmutz über
Verschmutzungsgrad 2 hinaus, entsprechend geschützt werden.
S
Die Zenerbarrieren müssen außerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs
installiert werden!
S
Die eigensicheren Stromkreise der Geräte (z.B. hellblaue Kennzeichnung an
den Geräten) dürfen, abhängig von der Zündschutzart, in
explosionsgefährdete Bereiche geführt werden; hierbei ist insbesonders auf
eine sichere Trennung zu allen nichteigensicheren Stromkreisen zu achten.
S
Für die Zusammenschaltung eigensicherer Feldgeräte (Wägezellen) mit den
eigensicheren Stromkreisen der zugehörigen Zenerbarrieren sind die
jeweiligen Höchstwerte der Feldgeräte (Wägezellen) und der Zenerbarrieren
im Sinne des Explosionsschutzes zu beachten (Nachweis der
Eigensicherheit). Hierbei ist EN 60079‐14 zu beachten.
Für die Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich das ”Nationale Vorwort” der
DIN EN 60079‐14/VDE 0165 Teil 1 zu beachten.
S
Die EG‐Konformitätsbescheinigungen bzw. EG‐Baumusterprüfbescheini‐
gung sind zu beachten. Besonders wichtig ist die Einhaltung der darin
enthaltenen ”Besonderen Bedingungen”.
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