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ENTSORGUNG UND UMWELTSCHUTZ
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ENTSORGUNG UND UMWELTSCHUTZ
Alle elektrischen und elektronischen Produkte müssen als Sondermüll entsorgt werden.
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten beugt Umweltschäden und Gesund
heitsgefahren vor.
Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Entsorgung
Elektrische und elektronische Geräte, die dieses Symbol tragen,
unterliegen der europäischen Richtlinie 2002/96/EG über
elektrische und elektronische Altgeräte. Das Symbol weist dar
auf hin, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.
Da die genauen Entsorgungsvorschriften von Land zu Land unterschiedlich sind, bitten
wir Sie, sich im Bedarfsfall an die örtlichen Behörden oder an die betreffende HBM-
Vertretung zu wenden.
Verpackungen
Die Originalverpackung der HBM-Geräte besteht aus recyclebarem Material und kann der
Wiederverwertung zugeführt werden. Aus ökologischen Gründen sollten Sie auf den
Rücktransport der leeren Verpackungen an uns verzichten.