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Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Elektro-Altgeräte
umweltgerecht entsorgen
Elektrogeräte enthalten Schadstoffe
und wertvolle Ressourcen.
Jeder Verbraucher ist deshalb ge-
setzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte
an einer zugelassenen Sammel- oder Rück-
nahmestelle abzugeben. Dadurch werden sie
einer umwelt- und ressourcenschonenden
Verwertung zugeführt.
Sie können Elektro-Altgeräte kostenlos beim
lokalen Wertstoff-/Recyclinghof abgeben.
Für weitere Informationen zu diesem Thema
wenden Sie sich direkt an Ihren Händler.
Verpackung
Unsere Verpackungen wer den aus
um welt freund li chen, wie der ver wert-
ba ren Materialien hergestellt:
– Außenverpackung aus Pappe
– Formteile aus ge schäum tem, FCKW-frei-
em Po ly sty rol (PS)
– Folien und Beutel aus Polyäthylen (PE)
– Spannbänder aus Po ly pro py len (PP)
– Auch Energie sparen schützt vor zu starker
Erwärmung unserer Erde. Ihr neues Gerät
verbraucht mit seiner umweltverträglichen
Isolierung und seiner Technik wenig Ener-
gie.
Sollten es Ihre räumlichen Verhält-
nisse zulassen, empfehlen wir Ih-
nen, die Verpackung zumindest
während der Garantiezeit aufzube-
wahren. Sollte das Gerät zur Reparatur ein-
geschickt werden müssen, ist es nur in der
Originalverpackung ausreichend geschützt.
Wenn Sie sich von der Verpackung trennen
möchten, entsorgen Sie diese bitte umwelt-
freundlich.
Abfallvermeidung
Maßnahmen der Abfallvermeidung haben
nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/
EG grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen
der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kom-
men bei Elektro- und Elektronikgeräten insbe-
sondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer
durch Reparatur defekter Geräte und die Ver-
äußerung funktionstüchtiger gebrauchter Ge-
räte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung
in Betracht.
Helfen Sie uns, Abfall zu vermeiden, und wen-
den Sie sich an unseren Service.
Weitere Informationen enthält das Abfallver-
meidungsprogramm des Bundes unter Betei-
ligung der Länder.
Kostenlose Altgeräte-
Rücknahme
Verbraucher haben die Möglichkeit zur un-
entgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei ei-
nem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein Neugerät der gleichen Geräteart mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion er-
werben. Diese Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Mög-
lichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüber-
träger (z. B. Kühlschränke, Luftentfeuchter),
Bildschirme und Bildschirmgeräte mit einer
Bildschirm-Oberfläche > 100 cm² und auf
Großgeräte, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm be-
trägt.
Abgesehen davon können Verbraucher bis zu
drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sam-
melstelle eines Vertreibers unentgeltlich ab-
geben, ohne dass dies an den Erwerb eines
Neugeräts geknüpft ist. Allerdings darf keine
der äußeren Abmessungen des Altgerätes
25 cm überschreiten.