Bedienungsvorschriften
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Lösen Sie Schraube A mit dem Schlüssel 13 und entfernen Sie diese, siehe Bild 39.
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Die Stellstange ist nun lose und die Rückenlehne kann heruntergeklappt werden.
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Für das erneute Befestigen der Stellstange, Schraube A wieder einsetzen und festdrehen.
Zum Abnehmen der Beinstützen: siehe "Removing leg rest, arm rest, or leg rest
.
3.11.2
Mit Fahrer im Stuhl
Warnung!
Ein Rollstuhlfahrer darf nur sitzend im Rollstuhl transportiert werden, wenn:
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Das Auto oder Taxi dazu eingerichtet ist.
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Die Taxifixierung angebracht ist.
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Der Rollstuhlfahrer mithilfe der Sicherheitsgurte im Auto oder Taxi fixiert ist.
Setzen Sie sich möglichst auf den Sitz des Autos oder Taxis und legen Sie den Sicherheitsgurt um. Das ist
sicherer.
Die Rollstühle müssen zur Taxifixierung mit Befestigungspunkten (wahlweise) ausgerüstet sein, siehe BildFigure 240.
Verschiedene Systeme sind erhältlich.
Befestigungspunkt
an den Hinterrädern des Rollstuhls
Bild 40
1. Stellen Sie sicher, dass der Rollstuhl im Transportmittel auf der Parkbremse steht.
2. Legen Sie die Sicherheitsgurte im Taxi an.
3. Bringen Sie die Taxifixierung an. Für die Art der Befestigung im Auto oder Taxi: siehe Vorschriften des betreffenden Systems.
Befolgen Sie eventuelle weitere Vorschriften betreffend Rollstuhltransport. In den Niederlanden besteht hierfür der Code Veilig
Vervoer Rolstoelinzittenden (Code Sicherer Transport von Rollstuhlfahrern). Darin werden Rollstühle in 3 Klassen eingeteilt: "nicht
transportabel", "transportabel", und "sicher transportabel" (bei einer Person im Stuhl).
Die Rollstühle Antibes, Midway und Atlantic fallen in die Klasse "transportabel".
Warnung!
Ein eventueller Gurt, der am Rollstuhl selbst befestigt ist, ist lediglich ein Haltegurt. Dieser eignet sich nicht
als Sicherheitsgurt.
3.12 Entsorgung des Rollstuhls
Bei Verschrottung des Rollstuhls sind die Vorschriften für Abfallbeseitigung zu beachten, die am Ort und zum Zeitpunkt der
Verschrottung gelten.
Im Rollstuhl sind nur allgemein bekannte Werkstoffe verarbeitet. Zum Zeitpunkt der Herstellung bestanden hierfür
Abfallbeseitigungsmöglichkeiten und es waren keine besonderen Risiken für Personen bekannt, die mit Verschrottungsarbeiten
beauftragt sind.
Warnung!
Die Batterieeinheit im Rollstuhl ist als chemischer Abfall zu betrachten und muss entsprechend entsorgt
werden.
Die Batterien können recycelt werden.