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haacon hebetechnik gmbh – T49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 8466
2
z
Seilende am zweckmäßigsten hartverlöten und an der Seiltrommel
mit Sechskantschlüssel (SW 4 mit 6 Nm, SW 5 mit 9 Nm ) festklem-
men (fig. 1, fig. 2 und fig. 3) Beim Drehen der Kurbel im Uhrzeigersinn
muss sich das Seil auf der Trommel aufspulen wie fig. 4 zeigt.
fig. 4
fig. 1
fig. 2
fig. 3
Vor jedem Arbeitsbeginn Funktion prüfen.
Zur Verlängerung der Seillebensdauer Seil nach Montage
schmieren.
7. BeDienung
Last heben:
Drehen der Handkurbel im Uhrzeigersinn.
Senken der Last:
Kurbel gegen Uhrzeigersinn drehen.
Bei Loslassen der Kurbel wird die Last (≥ Mindestlast!) beim Heben und
Senken in jeder beliebigen Stellung sicher gehalten.
Seil unter Last nur so weit aufwickeln, dass ein Bordscheibenüberstand
von mindestens dem 1,5 fachen des Seildurchmessers verbleibt. Da-
durch wird ein Überlasten der Winde und ein seitliches Abspringen des
Seils von der Trommel vermieden.
es müssen immer mindestens 3 Seilwindungen auf der trommel
verbleiben.
Die Seilzugkraft der ersten Lage ist gleich der Nennzug-
kraft der Winde. Die Seilzugkraft verringert sich in jeder weiteren Seilla-
ge (–> Typenschild Zugkraft 1. Seillage / letzte Seillage).
Ausführung mit freischaltbarer Kurbel (optional)
Freischalten ist nur bei unbelastetem Seil zulässig.
freischalten der trommel
z
Kurbelarm in Richtung Seilwinde schieben. Die Kupplungsbolzen
rücken aus der Kupplungsscheibe. Seil lastfrei abziehen.
einkuppeln
z
Kurbelarm axial ziehen und drehen, bis die Kupplungsbolzen der
Kurbel in die Kupplungsscheibe eingreifen.
Ausführung mit verstellbarem Kurbelarm (optional)
z
Zur Einstellung des Kurbelradius Flügelschraube lösen, nach Verstel-
lung fest anziehen.
Ausführung mit abnehmbarer Kurbel (optional)
8. prüfung
Das Gerät ist entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieb-
lichen Verhältnissen jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine
befähigte Person nach TRBS 1203 (Sachkundiger) zu prüfen (Prüfung
gem. BetrSichV, §10, Abs.2 entspricht Umsetzung der EG-Richtlinien
89/391/EWG und 2009/104/EG bzw. jährliche Betriebssicherheitsprü-
fung nach DGUV-V 54, §23, Abs.2 und DGUV-G 309-007).
Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden:
– vor Erstinbetriebnahme.
– nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme.
– mindestens einmal jährlich.
– falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädi-
gende Auswirkungen auf die Sicherheit der Winde haben können (au-
ßerordentliche Prüfung z.B. nach längerer Nichtbenutzung, Unfällen,
Naturereignissen).
– nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Winde
beeinflussen können.
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung
und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Winden,
Hub- und Zuggeräte haben und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien
und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-EN-Normen)
soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Winden,
Hub- und Zuggeräten beurteilen können. Sachkundige Personen sind
durch den Betreiber des Gerätes zu benennen. Die Durchführung der
jährlichen Betriebssicherheitsprüfung, sowie eine Ausbildung zur Erlan-
gung der vorgehend beschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten, wird
durch haacon hebetechnik angeboten.
9. wArtungSeMpfehLung
Der Betreiber legt, je nach Einsatzhäufigkeit und -bedingungen die
Intervalle selbst fest.
– Regelmäßige Reinigung, kein Dampfstrahler!
– nicht einsehbare Bremsen/Sperren spätestens nach 5 Jahren visuell
prüfen, Bremsbeläge bei Bedarf austauschen.
– Generalüberholung durch den Hersteller spätestens nach 10 Jahren.
Achtung!
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur an
lastfreiem Hebezeug. Arbeiten an Bremsen und Sperren nur
durch dafür qualifiziertes Fachpersonal.
wartungs- und inspektionsarbeiten
intervalle
Sichtprüfung Seil-Haken (Tragmittel)
vor jedem
Einsatz
Funktion der Winde
Zustand des Seiles und Lastaufnahmemittel
Bremsfunktion unter Last
Lager Antriebsritzel schmieren
viertel-
jährlich
Seil gemäß DIN ISO 4309 auf Verschleiß prüfen und
warten
Befestigungsschrauben auf festen Sitz prüfen
Sämtliche Teile der Winde und Kurbel auf Verschleiß prü-
fen, defekte Teile evtl. auswechseln und abschmieren.
jährlich
Typenschild auf Lesbarkeit prüfen
Sachkundigenprüfung durchführen lassen
Schmierstoffempfehlung:
Mehrzweckfett nach DIN 51502 K3K-20
Sicherheitskurbel
1- 3
30°
max
Wenn beim Senken Schwergängigkeit eintritt,
einige Tropfen Öl in die Spalte der Kurbelna-
be träufeln.
Sicherheitskurbeln mit einer Spaltöffnung
>30° sind auszutauschen. Reparatur nur
durch Hersteller.
Achtung!
Kurbel, Sperrhaken und Sperrklinke
nur bei lastfreiem Gerät demontieren!
Bremsbeläge nicht ölen oder fetten!
10. BetrieBSStörungen unD ihre urSAchen
Störung
ursache
Beseitigung
Winde lässt sich
im unbelasteten
Zustand nur
schwer kurbeln
Schmiermittel in
Lagerstellen fehlt
Trommellager ver-
schmutzt
Wartungsarbeiten durch-
führen.
Winde wurde beim
Einbau verspannt
Befestigung prüfen
Last wird nicht
gehalten
Seil falsch aufge-
wickelt, Drehrich-
tung beim Heben
falsch, Bremse
verschlissen oder
defekt
Seil richtig auflegen.
Bremsteile prüfen und ver-
schlissene Teile erneuern
Last ist zu gering
Last > 50 kg
Bremse öffnet
nicht, Last lässt
sich nur unter
Kraftaufwand
absenken
Bremsscheiben
bzw. Bremsmecha-
nismus verspannt!
Bremse durch leichten
Schlag mit Handfläche auf
Kurbelarm in Senkrichtung
lösen
11. erSAtzteiLe
Bei einer Ersatzteilbestellung bitte unbedingt angeben:
– Typ und Fabriknummer des Gerätes / Pos. und Teilenummer
12. ABBAu, entSOrgung
– Sicherheitshinweise beachten.
– Gerät und dessen Inhaltsstoffe umweltgerecht entsorgen.
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