6.
Der Empfänger darf nicht in der Nähe von großen
Motoren platziert werden (Störungen durch
laufende Motoren)
7.
Hochfrequenzstörungen aller Art
8.
Bebauung jeglicher Art und Vegetation
9.
Beeinflussung der Strahlungscharakteristik der
Antennen durch den Abstand von Sender
oder Empfänger zu leitenden Flächen oder
Gegenständen (auch zum menschlichen Körper
oder Boden).
10.
Breitbandstörungen in städtischen Gebieten, die
den Signal-Rauschab stand verkleinern. Das Signal
wird in diesem „Rauschen“ nicht mehr erkannt.
Die reicHweiTe VerBeSSern:
Ist die Reichweite Ihrer drahtlosen Fernbedienung zu
gering, sollten Sie nach folgende Hinweise beachten:
1.
Sind andere Geräte in Betrieb, die Störungen
verursachen können?
2.
Platzieren Sie den Empfänger anders (wenige
Zentimeter können viel aus machen).
3.
Sind die Batterien des Senders noch ausreichend
geladen?
5. STörunG
Ist anzunehmen, dass ein gefahrloser Betrieb nicht mehr
möglich ist, so ist das Gerät außer Betrieb zu setzen und
gegen unbeabsichtigten Betrieb zu si chern.
Das trifft zu:
– wenn das Gerät sichtbare Beschädigungen aufweist
– wenn das Gerät nicht mehr funktionsfähig ist
– wenn Teile des Gerätes lose oder locker sind
Falls das Gerät repariert werden muss, dürfen nur
Original- Ersatzteile verwendet werden. Die Verwendung
abweichender Ersatzteile kann zu ernsthaften Sach- und
Personenschäden führen! Eine Reparatur des Gerätes
darf nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft
durchgeführt werden!
– In Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Hobby- und
Selbst
hilfewerkstätten ist das Betreiben von Bau-
gruppen durch geschultes Personal verantwortlich zu
überwachen.
– Falls das Gerät einmal repariert werden muss, dürfen
nur Original-Ersatzteile verwendet werden! Die Ver-
wendung abweichender Ersatzteile kann zu ernsthaften
Sach- und Personenschäden führen!
–
Entsorgen Sie nicht benötigtes Verpackungsmaterial
oder bewahren Sie dieses an einem für Kinder un-
zugänglichen Ort auf. Es besteht Erstickungsgefahr!
6. GewäHrleiSTunG
Der Händler/Hersteller, bei dem das Gerät erworben
wurde, leistet für Material und Herstellung des Gerätes
eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mängelfall zunächst nur das Recht
auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet
entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigen-
tum des Händlers/Herstellers über. Der Käufer hat fest-
gestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch
eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg,
bzw. Rechnung) zu erbringen. Schäden, die durch
unsachgemäße Behandlung, falschem Anschließen,
Verwendung von Teilen fremder Hersteller, normalen
Verschleiß, Gewaltanwendung, eigenen Reparatur-
versuchen oder Änderungen am Gerät, Kabel oder
Klemmen, Änderung der Schaltung, bei Schäden durch
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, oder unsach-
gemäßer Benutzung oder sonstige äußere Einflüsse, bei
Anschluss an eine falsche Spannung oder Stromart,
überbrückte oder falsche Sicherungen, bei Fehlbedie-
nung oder Schäden durch fahrlässige Behandlung ent-
stehen, fallen nicht unter die Gewährleistung bzw. es
erlischt der Garantieanspruch.
Weitergehende Ansprüche gegen den Verkäufer auf-
grund dieser Gewährleistungsverpflichtung, insbeson-
dere Schadensersatzansprüche wegen entgangenen
Gewinns, Nutzungsentschädigung sowie mittelbarer
Schaden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht
zwingend gehaftet wird.