7. BETRIEBS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
7.1. Betriebsbedingungen
Um eine zuverlässige Funktion des Werkzeugs zu gewährleisten, empfehlen wir die Verwendung
aufbereiteter Druckluft.
Aufbereitete Druckluft ist atmosphärische Druckluft ohne Feststoffe und Wasser, reduziertauf den
erforderlichen Druck und mit Antikorrosionsöl geschmiert.
Betriebsdaten: Um eine zuverlässige und sichere Funktion des Werkzeugs zu gewährleisten, sind
die oben angegebenen Anweisungen und Richtlinien zu beachten. Ein auf den maximalen Aus-
gangsdruck von 0,7 MPa eingestelltes Regelventil ist unmittelbar vor dem Werkzeug einzusetzen.
Der Luftfilter und die Schmierung der Druckluft sind in den Druckluftkreislauf zu integrieren.
Der maximale Standardlärmpegel LpAI = 107,7 dB(A), der Spitzenlärmpegel C, CLCpeak = 114,1
dB(C), sodass bei einem langfristigen Dauerbetrieb empfohlen wird, einen Gehörschutz zu tragen.
Die durchschnittliche GesamtVibrationsbeschleunigung beträgt Lavw,T = 126,8 dB re 10-6 m.s-2.
Der durchschnittliche Vibrationsbeschleunigungsfaktor beträgt avw,T = 2,188 m.s-2.
Der Druker ermöglicht eine sichere Kontrolle des Werkzeugs mit einer Kraft von maximal 10 N < 50
N ohne Loslassen des Griffs gemäß den gesetzlichen Gesundheitsvorschriften.
7.2. Garantiebedingungen
Der Kunde darf während der Garantiefrist keine Veränderungen vornehmen, die nicht durch
den Hersteller genehmigt sind - siehe Absatz 2.4,3.1,3. 2. Die anderen, nicht demontierbaren Teile
sind mit Farbe gesichert. Bei Nichtbeachtung dieses Schutzes ist der Hersteller nicht zu Garan-
tiereparaturen verpflichtet. Um die Garantiereparatur in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde
den bestätigten Garantieschein des Werkzeugs, das Qualitätszertifikat und den vollständigen
Kaufbeleg vorlegen. Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab dem in dem Garantieschein bestätig-
ten Kaufdatum, sofern nicht anders durch den Kaufvertrag angegeben.
Die Garantiefrist ist gültig unter der Voraussetzung der Einhaltung :
• Allgemeine Sicherheitsprinzipien und Anweisungen (Absatz 1)
• Anweisungen für den Betrieb des Werkzeugs (Absatz 2.4)
• Tägliche und wöchentliche Wartung (Absatz 3.1, 3.2)
• Aufbewahrung (Absatz 5)
• Betriebs- und Garantiebedingungen (Absatz 7)
Die Garantie gilt nicht für die in Absatz 4.2 angegebenen Schnellverschleißteile.
DEUTSCH
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