GEBRAUCH UND WARTUNG
DEUTSCH
g
83
cod. G19503380
Übersicht über die während aller Lebensphasen der Maschine zu benutzende persönliche Schutzausrüstung (PSA)
In Tabelle 1 werden die verschiedenen Arten der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zusammengefasst, die in den einzelnen
Lebensphasen der Maschine zu verwenden sind (in jeder Phase besteht die Pflicht zum Gebrauch bzw. zur Bereitstellung der PSA).
Die Verantwortung für die Ermittlung und die Auswahl der angemessenen und geeigneten Art und Klasse der Schutzausrüstung liegt
beim Kunden.
T
a
belle 1
Schutzkleidung Sicherheits-
schuhe
Handschuhe
Brille
Gehörschutz
Atemmaske
Schutzhelm
Transport
Handling
Auspacken
Montage
Gewöhnliche Nutzung
Einstellungen
Reinigung
Wartung
Demontage
Verschrottung
PSA vorgesehen.
PSA verfügbar oder gegebenenfalls zu benutzen.
PSA nicht vorgesehen.
Die verwendete
PSA
muss mit der CE-Markierung versehen sein und der Richtlinie 89/686/EWG entsprechen.
In der nachstehenden Tabelle sind die Beschreibungen der einzelnen Lebensphasen der Maschine (in Tabelle 1 verwendet)
wiedergegeben.
• .
Transport
..................... Die Verlegung der Maschine mit Hilfe eines entsprechenden Transportmittels von einem Ort an einen anderen.
• .
Handling
....................... Das Auf- und Abladen der Maschine vom benutzten Transportmittel, sowie ihre Verlegung innerhalb des Betriebs.
• .
Auspacken
.................. Entfernen des gesamten, für die Verpackung der Maschine benutzten Materials.
• .
Montage
....................... Alle Montagearbeiten, die die Maschine für einen korrekten Gebrauch vorbereiten.
• .
Gewöhnliche Nutzung
... Nutzung, zu der die Maschine entsprechend ihres Entwurfs, ihrer Konstruktion und ihrer Funktion bestimmt
ist (oder die als üblich angesehen wird).
• .
Einstellungen
............... Regulierung, Einstellung und Kalibrierung aller Vorrichtungen, die an die normalerweise vorgesehenen
Betriebsbedingungen angepasst werden müssen.
• .
Reinigung
..................... Entfernen von Staub, Öl und Verarbeitungsresten, die das einwandfreie Funktionieren und den Gebrauch
der Maschine sowie die Gesundheit und Sicherheit des Bedieners beeinträchtigen könnten.
• .
Wartung
....................... Regelmäßige Kontrolle der Verschleiß unterworfenen oder auszutauschenden Maschinenteile.
• .
Demontage
.................. Totale oder teilweise Demontage der Maschine aus welchem Grund auch immer.
• .
Verschrottung
............. Definitive Entsorgung aller aus der definitiven Zerlegung der Maschine resultierenden Teile mit eventueller
Wiederverwertung oder getrennten Müllsammlung der einzelnen Bauteile entsprechend der von den
geltenden Gesetzen vorgesehenen Vorgehensweise.
ACHTUNG
Es ist verboten, solche Schutzhandschuhe zu tragen, die sich in in Bewegung befindlichen Teilen der Maschine verfangen könnten.
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