GEBRAUCH UND WARTUNG
DEUTSCH
g
86
cod. G19503380
Allgemeine Vorschriften
1)
Beim Gebrauch, der Wartung, der Reparatur oder der Einlagerung
der Maschine eine angemessene persönliche Schutzausrüstung
tragen.
2)
Sämtliche Wartungs-, Einstell- und Reinigungsarbeiten dürfen
nur bei auf dem Boden stehender Maschine (Maschine muss
stabil stehen), abgeschaltetem Antrieb, ausgeschaltetem Motor
der Zugmaschine, eingelegter Feststellbremse und
abgezogenem Zündschlüssel vorgenommen werden.
3)
Bei Einsatz in der Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnissen
muss die Beleuchtungsanlage des Zugfahrzeugs benutzt
werden.
4)
Die Maschine darf nur von einem Bediener benutzt werden. Eine
von dem angegebenen Gebrauch abweichende Nutzung ist als
unsachgemäße Verwendung anzusehen.
5)
Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt und
an die Maschine angebracht sind.
6)
Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den Hinweisen
geben in knapper Form Anweisungen zur Vermeidung von
Unfällen.
7)
Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
8)
Niemals sich bewegende Teile anfassen.
9)
Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei abgestelltem
Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt werden.
10) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der
Maschine zu befördern.
11) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekuppelter
Maschine von Personal ohne Führerschein, von unerfahrenem
Personal oder von Personal, das sich nicht in einwandfreiem
Gesundheitszustand befindet, führen zu lassen.
12) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf ihre
Unversehrtheit prüfen.
13) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen, daß
sich im Wirkungskreis derselben keine Personen, insbesondere
Kinder und Haustiere aufhalten und daß man über eine optimale
Sicht verfügt.
14) Geeignete Arbeitskleidung tragen. Flatternde Kleidungsstücke
sind absolut zu vermeiden, da sich diese in den sich drehenden
und bewegenden Teilen der Maschine verfangen können.
15) Vor der Benutzung der Maschine sicherstellen, dass alle
Sicherheitseinrichtungen einwandfrei funktionieren und korrekt
angeordnet sind; sollten sie Defekte oder Beschädigungen
aufweisen, müssen sie ausgetauscht werden.
16) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen und
deren Funktionen vertraut zu machen.
17) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle
Schutzvorrichtungen vollständig, angebracht und in
Sicherheitsposition sind.
18) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten, die in
der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
19) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und ohne
Behälterabdeckungen ist streng verboten.
20) Die Maschine kann während der Arbeit Stäube aufwirbeln. Es
wird empfohlen, Zugmaschinen mit einer Fahrerkabine mit Filtern
im Belüftungssystem zu benutzen oder geeignete Maßnahmen
zum Schutz der Atemwege wie das Tragen von
Staubschutzmasken oder Masken mit Filter zu ergreifen.
21) Überprüfen, dass die Maschine während des Transports nicht
beschädigt wurde, gegebenenfalls sofort den Hersteller
benachrichtigen.
22) Maschine von Fremdmaterial (Schutt, Werkzeuge, Gegenstände
aller Art), das den einwandfreien Betrieb beeinträchtigen oder
dem Bediener schaden könnte, frei halten.
23) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die Hubvorrichtung
angekuppelte Gerät absenken, den Motor abstellen, die
Feststellbremse ziehen und den Zündschlüssel aus der
Steuertafel ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand den
Chemikalien nähern kann.
2.2 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-
BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
•
GEFAHR
: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten schwere
Verletzungs- und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die
Gesundheit
entstehen
.
•
ACHTUNG
: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten schwere
Verletzungs- und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die
Gesundheit
entstehen können
.
•
VORSICHT
: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger
Durchführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden
entstehen können
.
Zur Vervollständigung der einzelnen Gefahrenstufen werden
nachstehend einige Situationen und spezifische Definitionen
beschrieben, die einen direkten Einfluß auf Maschine oder
Personen ausüben können.
•
GEFAHRENBEREICH
: Jeder Bereich innerhalb bzw. in der Nähe
der Maschine, wo die Anwesenheit einer Person eine Gefahr
für deren Sicherheit und Gesundheit bedeutet.
•
GEFÄHRDETE PERSON
: Jede Person, die sich vollkommen oder
teilweise innerhalb eines Gefahrenbereichs befinde.
•
BEDIENUNGSPERSONAL
: Die Person oder die Personen, die
mit der Installation, dem Betrieb, der Einstellung, der Wartung,
der Reinigung, der Reparatur und dem Transport der Maschine
beauftragt sind.
•
KONSUMENT
: Der Konsument ist jene Person, Behörde oder
Firma, die die Maschine gekauft oder gemietet hat und vorhat,
diese für den vorgesehenen Zweck zu nützen.
•
FACHPERSONAL
: Als Fachpersonal werden jene Personen
verstanden, die über eine, zur Reparatur und Wartung der
Maschine nötige, berufliche Ausbildung verfügen und daher
imstande sind, bei Eingriffen an der Maschine die mit diesen
Tätigkeiten einhergehenden Gefahren und Risiken zu beurteilen
und zu vermeiden.
•
GENEHMIGTE SERVICESTELLE
: Die genehmigte Servicestelle
ist jenes Unternehmen, welches von der Herstellerfirma
gesetzlich dazu berechtigt wurde, sowohl den technischen
Kundendienst, als auch sämtliche Wartungs-und
Reparaturarbeiten an der Maschine, die sich zur Beibehaltung
ihres einwandfreien Betriebs als nötig erweisen sollte, zu
übernehmen.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an
die Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfirma. Die
Herstellerfirma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen Sicherheits- und
Unfallverhütungsbestimmungen nicht beachtet werden.
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