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Zudem muss sichergestellt sein, dass der Überstand aller Sperrelemente
im eingezogenen Zustand die freie Bewegung der Tür nicht behindert.
Der Verschluss muss leichtgängig zu betätigen sein.
Schwergängigkeit kann ein Zeichen eines Montagefehlers oder eines
verspannten Verschlusssystems sein.
Bei der Verwendung von Türdichtungen ist sicherzustellen, dass diese die
bestimmungsgemäße Funktion des Verschlusses nicht beeinträchtigen.
Abweichend von unseren Befestigungsmitteln können bauartbedingt
andere Bohrungsdurchmesser oder Befestigungsarten als beschrieben
erforderlich sein. In diesem Fall liegt es im Verantwortungsbereich
des Verarbeiters die bestimmungsgemäße Befestigung des
Verschlusses nachzuweisen, daher sind diese nicht Bestandteil dieser
Montageanleitung.
Zur zuverlässigen Befestigung sind, soweit möglich, Durchgangs ver-
schraubungen auszuführen und vorzuziehen.
An zweiflügeligen Türen mit gefalztem Mittelstoß ist zu überprüfen, ob
sich jeder Flügel einzeln öffnet wenn sein Paniktürverschluss betätigt
wird und sich beide Flügel öffnen wenn beide Verschlüsse gleichzeitig
betätigt werden. Um die bestimmungsgemäße Funktion der Tür zu
gewährleisten und um Zwängung zu vermeiden, sowie eine korrekte
Schließfolge sicherzustellen, werden der Einsatz einer Mitnehmerklappe
und eines Schließfolgereglers (nach EN 1158) empfohlen. Dies gilt
insbesondere an Feuer-/Rauchschutztüren.
Die horizontale Betätigungsstange sollte üblicherweise in einer Höhe
von 900–1100 mm ab Oberfläche des fertigen Fußbodens (OFF) bei
geschlossener Tür so installiert werden, dass eine größtmögliche
wirksame Stangenlänge erreicht wird.
Ist bekannt, dass die Mehrheit der Benutzer kleine Kinder sind, ist eine
Reduzierung der Höhe der Betätigungsstange in Betracht zu ziehen.
Für das Zuhalten der Tür in geschlossener Stellung sollten keine weiteren
Vorrichtungen installiert werden als gemäß EN 1125 freigegeben.
Dies schließt jedoch die Verwendung von Türschließern nicht aus.